Zwei Jahre auf Bewährung für KSK-Elitesoldaten (46): Er hatte Sprengstoff und 5000 Schuss Munition im Garten

Der Angeklagte (M), ein ehemaliger Bundeswehrsoldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK), spricht in einem Saal des Landgerichts mit seinen Anwälten. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
von ANDRÉ JAHNK
Ein Schießausbilder und hochdekorierter Elitesoldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) muss nach dem Fund eines Waffenverstecks in seinem Garten in Nordsachsen nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 46-Jährigen wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz am Freitag zwar zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Das Gericht setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus.«Sie haben ihre dienstliche Stellung und ihre Vertrauensposition ausgenutzt», sagte der Vorsitzende der 6. Strafkammer, Jens Kaden, in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Der 46-Jährige habe einen erhebliche Schaden angerichtet und mehr als 5000 Schuss scharfe Munition und zwei Kilogramm Sprengstoff abgezweigt. «Es hatte den Anschein, sie hätten damals gedacht, sie stehen über dem Gesetz», betonte Kaden.Jahrelang hortete der suspendierte Oberstabsfeldwebel Sprengstoff, Munition und Waffen, darunter ein 50 Jahre altes Sturmgewehr AK-47, in einer Kiste im Keller der 2. Kompanie im baden-württembergischen Calw. Nach eigenen Angaben hatte er das Material bei Übungen, bei denen er selbst als Leitender für die Munitionsausgabe verantwortlich war, abgezweigt. Als nach einer ganzen Reihe von Vorfällen innerhalb der 2. Kompanie Ermittlungen anstanden, brachte der Schießausbilder das Material zu seinem Wohnhaus in Nordsachsen. Beim Vergraben eines Teils half ihm sogar sein minderjähriger Sohn.

Was genau der Elitesoldat mit dem Material vorhatte, konnte im Verfahren nicht aufgeklärt werden. Die Erläuterung des Angeklagten, er habe das Material für eine spätere Übung verwenden wollen, glaubte das Gericht jedenfalls nicht. «Ihre Erklärung ist seltsam, ja sogar irrational. Aber es gibt keine Hinweise, dass sie etwas anderes damit vorhatten», betonte der Vorsitzende Richter.

Die Razzia auf dem Privatgelände des damaligen Oberstabsfeldwebels erfolgte nach einem Hinweis des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Dieser hatte den Mann bereits seit 2017 im Blick gehabt. Demnach war er im April 2017 bei der berüchtigten «Schweinekopf-Party» der 2. Kompanie des KSK dabei, mit der die Rechtsextremismus-Affäre bei der Spezialeinheit begonnen hatte. Bei der Abschiedsfeier für einen KSK-Kommandeur hatten Soldaten mit Schweineköpfen geworfen. Ob oder wer dabei Rechtsrock gehört und den Hitlergruß gezeigt hatte, blieb strittig. Die 2. Kompanie war im vergangenen Juli aufgelöst worden.

Bei der Durchsuchung des Haus des Soldaten entdeckte die Polizei zudem Schriften mit rechtsextremen Inhalten. Nach umfangreichen Ermittlungen war dem Angeklagten aber kein rechtsradikaler Hintergrund nachgewiesen worden, erläuteret der Staatsanwalt in dem jetzigen Prozess.

Bei der Ausgabe von Munition gab es nach Angaben von Offizieren der Spezialeinheit Unregelmäßigkeiten. Bei besonderen Gefechtsübungen, die über Stunden und auch Tage gingen und bei denen Munition in sechsstelliger Zahl verschossen wurde, habe sich jeder Soldat so viel Munition genommen, wie er glaubte zu brauchen, hatte ein Oberstleutnant im Zeugenstand berichtet. Das System habe auch auf Vertrauen basiert und in der Verantwortung des Leitenden der Schießübungen gelegen, der sich an die Vorschriften zu halten hatte.

In dem Fall steckt auch eine politische Brisanz. Im vergangenen Frühjahr, kurz vor der Festnahme des jetzigen Angeklagten, konnten KSK-Soldaten gehortete oder womöglich auch gestohlene Munition abgeben, ohne dass Konsequenzen drohten. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) prüft derweil ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den Kommandeur. Dieser hatte die straffreie Sammelaktion für Munition am 1. April 2020 eigenständig durch mündlichen Befehl angeordnet. Nach Angaben eines KSK-Offiziers wurden dabei mehr als 50.000 Munitionsartikel abgegeben. Woher diese stammten, blieb aber unklar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. «Wir haben unser Ziel erreicht und eine Gefängnisstrafe vermieden. Den Rest muss ich mit meinem Mandanten besprechen», sagte der Verteidiger des 46-Jährigen. Dieser arbeitet seit zwei Monaten auf 450-Euro-Basis in einer Pflegeeinrichtung und hilft als ausgebildeter Rettungssanitäter auch bei Schnelltests. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft wollte sich nicht zu einer möglichen Revision äußern.

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