«Zorn und Geltungsbedürfnis» – Kündigung eines „Reichsbürgers“ aus dem Polizeidienst ist rechtens

Die Polizeidirektion Hannover reichte die Disziplinarklage gegen den Kriminalhauptkommissar ein. Er soll aus dem Dienst entfernt werden. Foto: Moritz Frankenberg/dpa - ACHTUNG: Der Angeklagte wurde aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen auf Anordnung des Gerichts gepixelt

HANNOVER – Seine Nähe zur «Reichsbürger»-Bewegung, seine Auftritte bei «Querdenker»-Demonstrationen und die Verbreitung von Verschwörungstheorien kosten einen Kriminalhauptkommissar aus Hannover nun das Beamtenverhältnis. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag entschieden.

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Hannover sagte zur Urteilsbegründung, ein Polizeibeamter habe die Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und er habe ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. «Damit verträgt sich Ihr Verhalten nicht», sagte der Richter an die Adresse des Kriminalhauptkommissars. Die Polizeidirektion Hannover hatte eine Disziplinarklage gegen den 58-Jährigen eingereicht, um ihn aus dem Dienst zu entfernen.

Der Richter sagte, der Polizist habe klar eine Nähe zur «Reichsbürger»-Bewegung. Der 58-Jährige habe in einem Antrag für einen Staatsangehörigkeitsausweis als Geburtsland «Preußen» genannt und seinen Personalausweis abgegeben. «Sie stellen die Legitimität des Staates infrage», sagte der Richter. «Reichsbürger» bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennen ihre Rechtsordnung nicht an.

Zunächst vom Dienst entbunden

Der Polizist aus Hannover, seit 1981 im Polizeidienst, war nach einer Rede bei einer Demonstration gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Dortmund vorerst vom Dienst entbunden worden. Der Mann hatte sich bei der Kundgebung im August 2020 als Kriminalhauptkommissar vorgestellt und seine Kollegen aufgefordert, sich in der Corona-Lage mehr ihrem Gewissen als dem Gehorsam verpflichtet zu fühlen. Auch in anderen Städten trat er auf, darunter Berlin.

Richter Goos betonte, der 58-Jährige sei bisher ein «guter Beamter» gewesen, aber nun nicht mehr tragbar. Er erkenne «Zorn, aber auch etwas Geltungsbedürfnis» bei dem Mann.

«Sie dürfen zornig sein und Sie dürfen Kritik üben», betonte der Richter. Was aber nicht gehe, sei «Schwadronieren» über angebliche geheime Militäroperationen, Bunker unter dem Berliner Flughafen oder dem Stuttgarter Bahnhof, wo Migranten untergebracht würden, oder das Verunglimpfen der Bundesregierung als «Regime».

Der 58-Jährige tat dies als «Kneipengespräche» ab. Der Hauptkommissar sagte, er habe einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, weil er auf die Karibikinsel Curaçao habe auswandern wollen – er sei mit vielem in Deutschland unzufrieden. In dem Antrag werde die Abstammung abgefragt, sein Großvater stamme aus Preußen. Der Richter korrigierte: Nicht die Abstammung werde abgefragt, sondern das Geburtsland des Mannes – die Bundesrepublik Deutschland.

Der Hauptkommissar blieb dennoch dabei: Er werde sich weiter zu Missständen äußern, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen, die Corona-Maßnahmen halte er für nicht verfassungskonform – kündigen werde er nicht. Sein Anwalt lehnte eine Stellungnahme zu dem Urteil ab.

Bildquelle:

  • Disziplinarklage gegen Polizisten: dpa

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