Gastbeitrag von IRIS EBERL (CSU), Mitglied des Deutschen Bundestags
„Guckste wohl, bald ist‘s vorbei, mit der Vogelflatterei!“(frei nach Wilhelm Busch)
Das Bundesumweltministerium beabsichtigt eine Neufassung des Paragrafen 44 Bundesnaturschutzgesetz. Es beinhaltet eine dramatische Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren, falls eine Beeinträchtigung unvermeidbar ist, was den Bau und Betrieb von Windrädern erleichtern soll.
Der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll gelockert werden. Das Tötungs- und Verletzungsverbot von Tieren besteht grundsätzlich, Ausnahmen sind „unvermeidbare Beeinträchtigungen“. Nun liegt in Berlin eine Gesetzesänderung aus dem Bundesumweltministerium in der „Pipeline“. Demnach soll die Einschränkung des Verletzungsverbots auf den Bau und Betrieb von Winfkraftanlagen (WKA) ausgedehnt werden. Also Windkraft vor Artenschutz!
Deutschland war bisher im Tier- und Artenschutz vorbildlich. Es wurde genauestens festgehalten, in welchen Gegenden bedrohte Tierarten ihren Lebensraum haben. Dort werden keine WKA genehmigt. Nach dem neuen Gesetz aber soll z.B. der Schutz von gefährdeten Greifvögeln, Eulen, Schwarzstörchen und Fledermäusen sowie weiterer Großvogelarten, die vom Aussterben bedroht sind, nicht mehr gelten. Windräder dürfen dann auch in ihrem Lebensraum gebaut werden.
Die Sinnhaftigkeit dieses neuen Gesetzes verschließt sich jedoch dem denkenden Menschen. Zwar begründet das Ministerium seine Initiative damit, dass Deutschland den Anteil der erneuerbaren Energie in den kommenden Jahren ausweiten müsse. Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine Ausweitung der Kapazitäten durch WKAs unter den gegebenen Umständen sinnvoll sein kann. Denn Tatsache ist, dass die Bundesbürger zurzeit bei Wind und Sonnenschein für NICHT-produzierten Strom zur Kasse gebeten werden.
Die Betreiber erhalten nämlich vertragsgemäß eine Entschädigung, wenn sie ihre WKAs abschalten, damit nicht zu viel Strom produziert wird, der die Leitungen überlasten würde. Ein mehr an WKAs würde ein Viel-zu-viel an Strom bei Wind und Sonnenschein bringen und deshalb die Stromkosten für die Bürger noch weiter in die Höhe treiben. Dass solche gesetzlichen Möglichkeiten unter Missachtung des Tierwohles geschaffen werden, ist ein sehr zweifelhaftes Vorgehen.
Sehr seltsam mutet es auch an, dass die Stellungnahmen zu diesem Gesetzesvorhaben vom Bund Naturschutz und von NaBu termingerecht eingefordert wurden, nicht so vom VLTB, dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern. Ihm ging die Aufforderung erst zwei Tage vor Ablauf der Abgabefrist zu. Vielleicht weil sein besonderes Interessensgebiet im Namen ablesbar ist: Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern.
Dass jeder Verband, der sich dem Naturschutz verschrieben hat, gegen diese Vorlage stimmen muss, ist selbstredend. Bereits jetzt werden jährlich sehr zum Missfallen der Tierschützer durch Windräder eine halbe Million Vögel regelrecht geschreddert. Und diese Zahl wird durch die Möglichkeit des zügellosen Ausbaus von WKAs in bisher geschützten Gebieten um ein Vielfaches zunehmen und zum Aussterben mancher bedrohter Vogelart führen. Da vom bisherigen Schutz auch Waldgebiete profitieren, wird dort das mitleidlose Schreddern zusätzlich viele Vögel der nicht geschützten Arten treffen, auch zu Brutzeiten!
Gnadenloser Klimaschutz, egal was es kostet!
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- Schwarzstorch: pixabay