Warum töteten zwei Jungen (13, 14) die 15-jährige Anastasia?

Im Saal 141 des Landgerichts Braunschweig findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess statt. Foto: Swen Pförtner/dpa

von CHRISTIAN BRAHMANN

BRAUNSCHWEIG – «Öffentlichkeit ausgeschlossen» steht auf dem beleuchteten Schild neben dem Schwurgerichtssaal im Landgericht Braunschweig. Als die große schwere Saaltür zufällt, beginnt dahinter ein Mordprozess, der auch Monate nach der Tat noch für Entsetzen und Fassungslosigkeit sorgt. Auf der Anklagebank sitzt ein 14 Jahre alter Junge. Zusammen mit einem 13-jährigen Freund soll er im Sommer die 15-jährige Anastasia aus Salzgitter getötet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen einen heimtückischen Mord vor. Gemeinsam mit dem wegen seines Alters nicht strafmündigen Mitschüler soll der Angeklagte Anastasia am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück im Stadtteil Salzgitter-Fredenberg erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Nach dem Jugendstrafrecht droht ihm eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren.

Mit Informationen zu einem möglichen Motiv und dem genauen Tathergang halten sich die Ermittler von Beginn an sehr bedeckt. Den veröffentlichten Erkenntnissen zufolge kannten sich die drei aus der Schule und trafen sich hin und wieder auch in ihrer Freizeit zu Spaziergängen und um sich zu unterhalten. Die beiden Jungen sollen dann seit etwa Mitte Mai geplant haben, die 15-Jährige zu töten.

Ankläger: «Opfer war dem 14-Jährigen liebevoll zugeneigt»

«Das spätere Opfer war dem 14-Jährigen liebevoll zugeneigt und sah in ihm einen vertrauenswürdigen Freund, der sie mochte», teilte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im November mit. Bei einem verabredeten Treffen am Tattag soll sich der 13-Jährige in Absprache mit dem 14-Jährigen dem Mädchen unbemerkt von hinten genähert und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend sollen die beiden die 15-Jährige erstickt haben.

Warum die Jungen ihre Mitschülerin töteten, konnte der Anklage zufolge nicht abschließend geklärt werden. Zwei Tage nach der Tat wurde die Leiche der von ihren Angehörigen zuvor als vermisst gemeldeten Anastasia entdeckt. Dem Entsetzen nach der grausamen Tat folgte eine bewegende Trauerfeier mit großer Anteilnahme für das so junge Opfer.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Opfer und die mutmaßlichen Täter einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war russische Staatsangehörige, die mutmaßlichen Täter haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit.

13-Jähriger in psychiatrischer Klinik

Den Ausschluss der Medienvertreter sehe das Jugendgerichtsgesetz vor, erklärte Gerichtssprecherin Lisa Rust. Beim Angeklagten handele es sich um ein Kind im Sinne des Gesetzes, das besonders schutzwürdig sei. Der Erziehungsgedanke stehe im Vordergrund und sei höher zu werten als das Interesse an der Rechtsordnung oder an der Öffentlichkeit. Der mutmaßliche Mittäter ist nicht strafmündig und wurde mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Aus dem Prozess gegen den 14-Jährigen dürfte also nur wenig nach außen dringen. Vielleicht wählte Anwalt Steffen Hörning, der den Vater und die Halbschwester in der Nebenklage vertritt, deshalb schon vor dem Gerichtsgebäude eher drastische Worte. «Der Familie geht es extrem schlecht», sagte er. Nahezu alle benötigten Medikamente, seien in Therapie und könnten ihr Leben kaum leben.

Die Familie schreie förmlich nach Aufklärung. Der Tod des Mädchens habe ein großes Loch gerissen. «Ich gehe davon aus, dass wir am Ende der Beweisaufnahme die Schuld des Angeklagten feststellen werden und er insoweit wegen der schrecklichen Tat auch verurteilt werden wird», sagte Hörning.

Verteidiger will Freispruch für 14-Jährigen fordern

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte hingegen an, einen Freispruch fordern zu wollen. «Ich gehe davon aus, dass mein Mandant das Mädchen nicht getötet hat», sagte er vor dem Prozess. Er gehe auch davon aus, dass der 14-Jährige keinen Beitrag zum Tod des Mädchens geleistet habe. Zu den Tatvorwürfen werde sich der Jugendliche vorerst nicht äußern, sondern nur Fragen zu seiner Biographie beantworten, kündigte Thilo Schäck an.

Im Anschluss an die Verlesung der Anklageschrift sollten nach Angaben des Verteidigers noch eine Schulpsychologin und eine gute Freundin des Opfers als Zeugen gehört werden. Fortgesetzt wird das Verfahren am 9. Januar. Insgesamt sind 13 Verhandlungstermine bis Ende Februar geplant

Bildquelle:

  • Prozess in Brauschweig: dpa

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