von MARTIN D. WIND
Spätestens seit der unter demokratischen Gesichtspunkten fulminant vergeigten Bundestagssitzung vom vergangenen Freitag, in der sowohl die sogenannte „Ehe für alle“ sowie das Maassche „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ und die „Bargeldobergrenze“ beinahe staatsstreichartig durch den Bundestag gepeitscht wurden, steigt die Zahl vernünftiger Mitmenschen, die ratlos vor der Frage stehen, was sie am Wahltag mit ihrer Stimme machen sollen. Das ist angesichts des Verhaltens vieler Politiker und der Spielchen, die die Parteien inzwischen mit den Wahlbürgern treiben, durchaus verständlich.
Hilfe suchen viele in der Flucht in die Verweigerung. Manche meinen denn auch, sie könnten durch das „Nichtwählen“ den Ausgang der Wahl beeinflussen. Das ist aber nicht der Fall: In Deutschland werden nur Stimmen in die Berechnung des Wahlergebnisses einbezogen, die auch abgegeben wurden. Wenn also von den 61,5 Millionen wahlberechtigten Deutschen nur 40 Millionen ihre Stimme abgeben, dann werden bei der Auszählung diese 40 Millionen abgegeben Stimmen als 100 Prozent genommen und dienen als Grundlage der Berechnung der prozentualen Anteile der Parteien am Wahlergebnis.
Wichtig: Auch ungültig gemachte aber abgegebene Stimmzettel gelten als nicht existent. Sie fließen in die Prozentberechnung nicht ein. Auch so kann man demnach Politikern und den Parteien nicht mitteilen, was man von ihnen hält oder auch nicht hält.
Nun kann man als mündiger Bürger und als Souverän der Bundesrepublik Deutschland aber dennoch gültig wählen und auf das Wahlergebnis Einfluss nehmen, ohne dass man sich unbedingt zwischen „Pest“ oder „Cholera“ oder gar „Tuberkulose“ entscheiden müsste. Doch wie soll das gehen, wenn man als politisch Heimatvertriebener bei anderen Etablierten auch nicht das findet, was man sucht. Oder wenn bei genauer Betrachtung, Alternativen keine wirklichen sind, weil auch sie bereits ein Verfallsstadium erreicht haben, wie es leider seit geraumer Zeit bei den großen ehemaligen Volksparteien eingerissen ist. Viele hätten da von hüben bis drüben kein gutes Gewissen, wenn sie mit ihren Stimmen solche verluderte Politik in den Bundestag geschickt hätten.
Hier schlägt nun die Stunde der Kleinen und Chancenlosen, die kaum die Fünf-Prozent-Hürde überspringen dürften. Wer hier eine Partei findet, der er seine Stimme geben kann, der kann sich glücklich schätzen. Er hat zwar keine Partei gewählt, die im Bundestag vertreten sein wird, aber – und das ist wichtig – er wird mit seiner Stimme dennoch wirksam und spürbar! Denn eine gültige Stimme für eine an der Wahl beteiligte Partei, mindert logischerweise die Prozente der anderen an der Wahl beteiligten Parteien. So hat man dann doch Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlamentes.
Wie wichtig die Wahlbeteiligung ist, hat aktuell gerade die Wahl im Saarland gezeigt: Hier sind die GRÜNEN nicht mehr im Landesparlament vertreten, weil die signifikant hohe Wahlbeteiligung zu vielen gültigen Stimmen führte. Da die GRÜNEN lediglich in der Lage waren, ihre Stammwähler zu mobilisieren, gleichzeitig aber viele bisherige Wahlverweigerer an die Urne eilten und andere Parteien wählten, konnten die „Öko-Partei“ nicht genug Prozentpunkte auf sich vereinen.
Bei der Bundestagswahl könnte sich ein ähnliches Szenario wiederholen. Seit geraumer Zeit bewegen sich die Zustimmungswerte der GRÜNEN in der Wahlbevölkerung auf die gefährliche Klippe zu, die über Sein oder Draußensein entscheidet. Wer also beispielsweise als bürgerlicher Wähler eine Rot-Dunkelrot-Grüne-Koalition verhindern will, der muss zwingend eine Stimme abgeben, die zumindest in die Statistik einfließt. Das geht, wie gezeigt, auch wenn nicht die Kanzlerinnenpartei, deren Schwester im Süden, eine Alternative oder gar die gerade wieder aus den Trümmern krabbelnden „Liberalen“ gewählt werden.
Seien Sie bitte so gut, und machen Sie klug von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Bildquelle:
- Wahlen_Kreuz: dpa