Von Kreuzen und Fischen: Ein Staat hat die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen, nicht zu beschränken

von PETER WINNEMÖLLER

In der Diskussion um Burka, Kopftuch und Co. wird immer wieder damit argumentiert, diese religiösen Symbole in Form einer bestimmten Kleidung könne der säkulare Staat nicht akzeptieren. Abgesehen von der Tatsache, daß es den Staat einen feuchten Kehricht angeht, welche Kleidung seine Bürger tragen, haben derartige Verbote einen zumindest interessanten Nebenaspekt.

Einer Berliner Religionslehrerin wurde jüngst von ihrem Dienstherrn untersagt, eine Kette mit Kreuzanhänger zu tragen. Man kann sich so etwas in seinen kühnsten Träumen nicht ausdenken. Eine Religionslehrerin übt einen Beruf aus, der gerade etwas damit zu tun hat, sich im Unterricht zu dem zu bekennen, wofür das Kreuz steht. Das Kreuz als Zeichen der Erlösung steht eigentlich über der gesamten europäischen Geschichte. Es war eine Kreuzvision, die Kaiser Konstantin zeigte, in welchem Zeichen er siegen wird. Kurzfristig war das erst mal nur ein Sieg in einer Schlacht. Langfristig war das Kreuz das Siegeszeichen für einen ganzen Kontinent, der für das Christentum und damit den Glauben an die Erlösung der Menschen gewonnen werden konnte.

Diesem Sieg haben wir unsere Kultur zu verdanken. In keinem anderen Raum der Welt konnten Gedanken wie Freiheit aller Menschen oder Gleichheit vor dem Gesetz wachsen. Es ist müßig zu spekulieren, ob das grundsätzlich oder systematisch nicht möglich gewesen wäre. Fakt ist, daß es nicht passiert ist. Nur hier in Europa unter dem Kreuz konnte all dies wachsen. Nicht weil wir Europäer anderen Völkern überlegen wären, sondern weil es unsere Aufgabe war. Es ist eine Binsenweisheit, dass der säkulare Staat von Voraussetzungen lebt, die er selber nicht gewähren kann. In der westlichen Welt, mithin auch in Europa und eben hier Deutschland, ist es das, wofür das Kreuz steht, nämlich das Christentum, welches diese Voraussetzungen liefert. Oft merkt man das gar nicht.

Es ist gerade das Kennzeichen der Wurzeln eines Baumes, dass man sie nicht sieht. Es kann geschehen, dass die Wurzeln geschädigt sind und dies zunächst nicht bemerkt wird. Aus unerklärlichem Grund wird der Baum plötzlich krank und fällt.

Ein Beamter, der einer Religionslehrerin das Tragen einer Kreuzkette verbietet, ist schon die Folge geschädigter Wurzeln. Es sollte uns ein Alarmsignal sein. Wer also glaubt, Kleidung oder Accessoires verbieten zu können, die für eine religiöse Gesinnung stehen, legt auch dann die Axt an die Wurzel des säkularen Staates, wenn er glaubt dies aus Gründen einer weltanschaulichen Neutralität tun zu müssen. Nicht das Kopftuch einer Muslima gefährdet den Staat. Nicht die Kette einer Religionslehrerin ist eine Bedrohung. Gefahren gehen jedoch von allem aus, was der Freiheit zuwider läuft, was sie zu beseitigen sucht. Alles was die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz zugunsten einer Ungleichheit wegen des Geschlechts oder der Religion oder der Hautfarbe abräumen will, ist die Gefahr.

In der westlichen Kultur verbirgt sein Gesicht nur, wer etwas zu verbergen hat. Ein verborgenes Gesicht kann nicht geduldet werden. Das hat aber keine im Kern religiösen Gründe. Der Staat hat hier zu Gunsten der Freiheit einzugreifen und Recht zu setzen.

Das Verbot Gegenstände aus religiösen Gründen zu tragen, widerspricht geradezu der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Diese Neutralität ist ein sehr, sehr hohes Gut und schützt gerade die, die eine Minderheit bilden. Es schützt aber auch jene, die sich aus eigener Kraft nicht gegen die wehren können, die sie unfrei machen wollen. Das ist Aufgabe des Gesetzes. Nicht aber in das religiöse Bekenntnis einzugreifen.

Die Folgen von Fehlsteuerungen dieser Art sind in geradezu absurder Weise in Frankreich schon zu sehen. Dort wurde einer Ordensfrau der Zutritt zu einem Strand verweigert, weil sie ihr Ordensgewand trug. Bei fortschreitender Tendenz ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein übereifriger Beamter einer Ordensfrau, die Lehrerin ist, das Tragen ihres Habit im Unterricht untersagt. Ein solches Handeln käme einem Berufsverbot gleich.

Der säkulare Staat hat die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen, nicht zu beschränken. Zum Freiheitsrecht eines jeden Bürgers gehört auch sein öffentliches religiöses Bekenntnis. Dieses ist dann und nur dann zu begrenzen (nicht aber zu behindern), wenn andere Freiheitsrechte damit kollidieren. Das Tragen eines Kreuzanhängers an einer Kette behindert niemandes Freiheit. Es ist im Gegenteil ein Bekenntnis zu dem Glauben, der das Fundament unserer Freiheit ist. Nur Totengräber der Freiheit kämpfen gegen dieses Zeichen unserer Erlösung.

Bildquelle:

  • Fische: dpa

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Jetzt spenden (per PayPal)

Jetzt abonnieren