Der Abschied am Dienstag von acht ihrer Freunde, die weiter hinter Gittern bleiben müssen, dürfte schwer gefallen sein. Insgesamt 13 junge Deutschen aus dem Raum Münster, die in den Medien auch als «Kegelbrüder» bezeichnet werden, verdächtigt die spanische Justiz der Brandstiftung. Einer war schon zuvor ohne Auflagen freigelassen worden, weil er zur Zeit des Feuers unter der Dusche stand.
Den Deutschen wird vorgeworfen, am 20. Mai einen Brand in der Nähe des Ballermanns ausgelöst zu haben. Sie hätten vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Kippen und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse einer darunterliegenden Gaststätte geworfen. Das Dach fing Feuer und zwei Gaststätten, eine Wohnung und Teile des Restaurants wurden beschädigt. Zwei Menschen erlitten leichte Verletzungen. Die jungen Leute bestreiten den Vorwurf der Brandstiftung.
U-Haft in Spanien kann Jahre dauern
Eigentlich hatte ein Richter der Freilassung der vier schon am vergangenen Donnerstag zugestimmt, allerdings gegen Zahlung einer Kaution von 12 000 Euro pro Person. Dieses Geld, das am Freitag von Deutschland aus überwiesen wurde, traf wegen der Pfingstfeiertage aber erst am Dienstag bei der Justiz in Mallorca ein, wie die «Mallorca Zeitung» berichtete. Bei den anderen acht Deutschen hatte der Richter eine Freilassung auch gegen Kaution abgelehnt. Wie lange die Ermittlungen dauern und ob es zu einer Anklage und einem Prozess kommt, war unklar. U-Haft kann in Spanien bis zu vier Jahre dauern.
Die jungen Deutschen erhielten dieser Tage Besuch von zwei Seelsorgern und einem Vertreter des deutschen Konsulats, wie der WDR berichtete. Medienberichten zufolge handelt es sich bei den Tatverdächtigen um Männer im Alter zwischen 24 und 29 Jahren, die einem Kegelclub aus Münster angehören.
Der Anwalt der Deutschen hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Familien der Urlauber auch die 500 000 Euro für die Solidarhaftung zusammengelegt hätten. Damit wollten sie ihre Bereitschaft zur Kooperation bekräftigen, schrieb Anwalt Raban Funk aus dem niedersächsischen Stolzenau in einer Mitteilung. Die Summe hatte der spanische Untersuchungsrichter für die Begleichung von Schäden durch das Feuer im Falle einer Verurteilung festgesetzt.
Der Anwalt teilte mit, ein von der spanischen Ermittlungsbehörde in Auftrag gegebenes Gutachten zur Entstehung des Brandes liege noch nicht vor. Dieses Gutachten werde aber «weitere, objektiv entlastende Momente offenbaren», schrieb der Anwalt. Die «Mallorca Zeitung» schrieb, der Ermittlungsrichter habe auch weitere Zeugenanhörungen angesetzt, von denen sich die Rechtsanwälte der Deutschen eine Klärung der Brandursache erhofften.
Bildquelle:
- Restaurant: dpa