Leipzig – Die Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in Hamburg beschäftigt heute den Bundesgerichtshof. Die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig müssen entscheiden, ob das Urteil gegen die Angeklagten ohne Rechtsfehler zustande gekommen ist.
Vier jungen Männern wurde vorgeworfen, die betrunkene 14-Jährige vergewaltigt und mit Gegenständen missbraucht zu haben. Eine damals 15-Jährige soll die Vergewaltigung gefilmt haben. Nach der Tat wurde das Opfer bei eisiger Kälte in einem Hinterhof abgelegt.
Drei der mutmaßlichen Vergewaltiger und die 15-Jährige wurden vom Landgericht Hamburg zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein 21-Jähriger bekam vier Jahre Haft. Nun stehen die Urteile auf dem Prüfstand. (dpa)
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- Bundesgerichtshof: dpa