Der Richter hielt die im Februar eingereichte Klage in entscheidenden Punkten für unzureichend. Er gab den Klägern jedoch die Chance, ihre Vorwürfe in überarbeiteter Form neu einzureichen. Klägeranwalt Steve Berman kündigte auf Nachfrage an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es sei ein Leichtes, die vom Richter beanstandeten Mängel zu beheben. Zudem sei bislang nur eine von zwei Sammelklagen seiner Kanzlei abgewiesen worden.
Bei den Anschuldigungen geht es um die Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Daimler steht im Verdacht, die Messwerte – ähnlich wie Volkswagen im Abgas-Skandal – mit einer illegalen Abschalteinrichtung («defeat device») manipuliert zu haben.
Ein Unternehmenssprecher wollte zu der Gerichtsentscheidung zunächst keinen Kommentar abgeben. Daimler hat die Vorwürfe aber wiederholt als haltlos zurückgewiesen. Bislang hat die US-Umweltbehörde EPA nur VW des Abgasbetrugs bezichtigt. Allerdings leiteten die US-Regulierer im Zuge der Klage gegen Daimler eine Untersuchung ein.
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