ERFURT – Die Thüringer CDU-Fraktion hat der AfD vorgeworfen, mit der Nominierung ihres umstrittenen Fraktionschefs Björn Höcke als Vize-Vorsitzenden für einen Untersuchungsausschuss die Arbeit des Gremiums zu blockieren.
«Herr Höcke ist für die CDU unwählbar, das ist auch der AfD bekannt», sagte CDU-Fraktionschef Mario Voigt nach einer Mitteilung. «Mit der Nominierung ihres erwiesen rechtsextremistischen Fraktionschefs hilft die AfD der Ramelow-Regierung, die Aufklärung ihrer Posten-Affäre weiter zu verschleppen.»
Untersuchungsausschuss nicht arbeitsfähig
Hintergrund ist die Besetzung eines neu eingesetzten Untersuchungsausschusses, der mögliche Fehler und Versäumnisse der rot-rot-grünen Landesregierung bei wichtigen Personalentscheidungen aufklären soll. Die Minderheitsregierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) steht wegen eines Prüfberichts des Landesrechnungshofes seit Monaten massiv in der Kritik.
In Thüringen gelten Untersuchungsausschüsse ohne gewählten Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz als nicht arbeitsfähig. Für den Untersuchungsausschuss zur Personalpolitik der Landesregierung hat die Linke das Vorschlagsrecht für den Vorsitz und die AfD das Vorschlagsrecht für den Posten des stellvertretenden Vorsitzenden.
Vorschlag stark kritisiert
Fraglich ist, ob Höcke im Parlament die nötige Mehrheit für die Wahl in das Gremium bekommt. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und beobachtet. In der Vergangenheit scheiterten immer wieder AfD-Kandidaten bei Wahlen für bestimmte Gremien.
CDU-Fraktionschef Voigt warf der AfD vor, der rot-rot-grünen Koalition mit ihrem Vorgehen zu helfen. Die Nominierung Höckes torpediere die Arbeit des Parlamentes. «Der einzige, dem dieses Manöver nützt, ist Herr Ramelow. Ohne den Untersuchungsausschuss können die unter der Verantwortung der Ramelow-Regierung begangenen Verstöße nicht systematisch untersucht werden», sagte Voigt.
In dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes werden der Landesregierung systematische und schwerwiegende Verstöße gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vorgeworfen. Bei der Einstellung etwa von Staatssekretären soll beispielsweise die Bestenauslese nicht beachtet worden sein.
Im Januar wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt. Die Landesregierung räumte Versäumnisse teils ein, beharrt jedoch auch auf einer anderen Rechtsauffassung.
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- Björn Höcke: dpa