Union und SPD starten neuen Anlauf für „Kinderrechte“ im Grundgesetz

BERLIN – Im Schatten der Corona-Krise unternehmen die Regierungsfraktionen einen weiteren Anlauf, sogenannte „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Kritiker sehen darin den Versuch, das im Artikel 6 des Grundgesetzes verbriefte Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder frei zu entscheiden, auszuhebeln. In dieser Woche beschloss der Koalitionsausschuss, dem Vertreter von CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung angehören: „Die Koalition bildet eine Arbeitsgruppe zwischen Koalitionsparteien, -fraktionen und Regierungsvertretern zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Kinder haben übrigens durch das Grundgesetz als vollwertige Menschen bereit alle Rechte wie Erwachsene. Es handelt sich bei diesem Vorgehen eindeutig um ein ideologisch motiviertes Manöver, das im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Bildquelle:

  • Baby_Hut: pixabay

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