Tödlicher Messerangriff auf schwules Paar in Dresden: Syrischer Islamist (21) muss lebenslang ins Gefängnis

Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung von Justizbeamten in den Verhandlungssaal des OLG Dresden geführt. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild Pool/dpa

Dresden (dpa) – Nach der tödlichen Messerattacke in Dresden auf ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen ist ein 21-Jähriger Syrer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sprach den 21-jährigen IS-Terroristen Abdullah al Haj Hasan (21), der als islamistischer Gefährder gilt, heute wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Zudem stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung des Syrers nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Zudem verfügten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an, damit kann sie auch nachträglich noch angeordnet werden. Aus ihrer Sicht ist A. momentan gefährlich und könnte wegen seiner «eingewurzelten Neigung» Mordtaten begehen. Der 21-Jährige habe die Opfer wegen ihrer homosexuellen Orientierung attackiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung will eine Revision prüfen.

«Es ist eine Tat, die tatsächlich fassungslos macht», sagte der Vorsitzende des Senats, Hans Schlüter-Staats. Es sei zweifelsfrei bewiesen, dass A. am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen habe. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. «Der Angeklagte handelte in radikal-islamistischer Gesinnung in den Bestreben, Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich demokratischen Gesellschaft zu töten.»

A. habe ohne Anlass zwei Menschen angegriffen, um sie allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer von ihm als ungläubig angesehenen Gesellschaft zu töten. Er habe ihnen deswegen das Lebensrecht abgesprochen und sie aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung, laut A. eine «schwere Sünde», als besonders geeignete Opfer angesehen. Er habe «ein Leben ausgelöscht, das andere zerstört, erschüttert, beschädigt». Die Verletzungen der Männer zeugten davon, «mit welcher Wucht und absoluten Tötungsabsicht er zugestochen hat», und einer habe «nur durch glückliche Fügung» überlebt.

«Es war eine Tat aus religiöser Verblendung». A. habe sie geplant, halte sie für richtig und wollte sogar danach weiter töten. Gestanden habe er sie dem Gutachter nicht aus Reue, sondern um seine Motive offenzulegen. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wie bei Heranwachsenden spielt laut Schlüter-Staats keine Rolle dafür, wie lange A. eingesperrt bleiben muss. Lebenslang könne nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausginge. Dass der Senat sie nicht verhängte, sei Zeichen des freiheitlichen Strafrechts, «das die Resozialisierung auch des schlimmsten Straftäters für möglich hält». Momentan sehen die Richter das allerdings nicht bei dem Syrer.

Die Bundesanwaltschaft zeigte sich zufrieden, dass das OLG mit seinem Urteil ihrem Antrag entsprach. Auch die Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden hatten sich dem angeschlossen. «Eine gerechte Strafe und ein deutliches Signal des Rechtsstaats», sagte Maximilian Klefens, Anwalt des Überlebenden. «Mein Mandant kann jetzt Ruhe und Frieden finden.»

Verteidiger Peter Hollstein will das Urteil mit seinem Mandanten besprechen, der es äußerlich ohne sichtbare Regung aufnahm. «Ich kann nicht sagen, ob er es akzeptiert.» Der Dresdner Rechtsanwalt hatte wegen der nötigen «Nachreife» des zur Tatzeit 20-Jährigen für die Anwendung von Jugendstrafrecht plädiert. In der Begründung des Senats hätten sich «hier und da Nuancen aufgetan, wo man hätte nachfragen können».

A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er unerkannt entkommen. Am 20. Oktober wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Altstadt gefasst – in seinem Rucksack ein Schinkenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge.

Die Opferbeauftragten des Bundes, von Nordrhein-Westfalen und Sachsen verurteilten die «grausame Tat». «Der islamistische Terror bedroht unsere Gesellschaft», sagte Edgar Franke, Opferbeauftragter der Bundesregierung. Das «Messerattentat» habe «auf schreckliche Weise» gezeigt, dass diese Gefahr weiter akut sei. Seine sächsische Kollegin Iris Kloppich sieht im Ergebnis des Prozesses die «zuständigen Stellen» und auch die Zivilgesellschaft gefordert, zur Auseinandersetzung mit dem Verbrechen und seinen Ursachen sowie der Frage, «wie sich derartige Straftaten zukünftig verhindern lassen».

Bildquelle:

  • Urteil: dpa

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