TheGermanZ-INTERVIEW: Prof. Bernd Lucke klagt in Karlsruhe gegen die EU-Schuldenunion

Professor Bernd Lucke aus Hamburg klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die EU-Schuldenunion.

KARLSRUHE – Zu den Essentials der Europäische Union gehörte bei der Gründung, dass kein Staat in Mithaftung für Schulden anderer Mitgliedsstaaten oder gar für Kredite der Gemeinschaft selbst in Haftung genommen werden soll. Doch diese Rote Linie wurde mit der Begründung überschritten, dass der Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie zu finanzieren sei. Einer, der das nicht widerspruchslos hinnehmen will, ist der Hamburger Professor für Makroökonomie Bernd Lucke. Wir sprachen mit ihm…

Professor Lucke, das Bundesverfassungsgericht hat vergangenes Jahr Ihre Verfassungsbeschwerde gegen den 750-Milliarden-Corona-Wiederaufbaufonds abgewiesen. Nicht, weil Ihre Argumente falsch waren, sondern weil die Richter damals die Eilbedürftigkeit nicht sahen. War der Eilantrag damals ein strategischer Schachzug von Ihnen oder warum war Eile geboten?

Nein, das Verfassungsgericht hat die Klage angenommen. Abgewiesen wurde der vorgeschaltete Antrag, mit einer einstweiligen Anordnung den Bundespräsidenten an der Unterzeichnung des deutschen Zustimmungsgesetzes zu hindern. Wegen dieser Zustimmung hat Deutschland nun einen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert, den das Bundesverfassungsgericht nicht mehr kassieren kann, auch wenn es die beschlossene Verschuldung des EU-Haushalts für verfassungswidrig hält. Insofern ist das Kind jetzt erstmal in den Brunnen gefallen. Aber die Verfassungsbeschwerde bleibt dennoch wichtig, denn wenn die Angelegenheit jetzt nicht höchstrichterlich geklärt wird, wird es nicht lange dauern, bis die EU erneut Schulden in dreistelliger Milliardenhöhe aufnehmen will.

Sie und ihr „Bündnis Bürgerwille“ klagen nun in Karlsruhe im Hauptverfahren dagegen, dass ein Teil des EU-Geldes für die wirtschaftliche Stabilisierung in den Mitgliedsstaaten nach der Pandemie in den Mitgliedsstaaten über Darlehen finanziert werden. Sie sagen: Eine gemeinschaftliche Verschuldung der Europäischen Gemeinschaft ist rechtlich nicht zulässig. Warum nicht?

Wichtig ist zunächst, dass wir nicht gegen die Ausgaben klagen, die die EU tätigen möchte, um die Pandemiefolgen abzumildern. Wir sind auch nicht prinzipiell gegen Kreditfinanzierung, solange die Mitgliedsstaaten die Kredite in eigener, nationaler Verantwortung aufnehmen. Das wäre der normale, vertragskonforme Weg. Rechtswidrig aber ist es, dass die EU zur Finanzierung der Ausgaben erstmals eigene Schulden machen möchte – eben jene 750 Milliarden Euro. Damit umgeht die EU die nationalen Schuldenbremsen und ähnliche Maßnahmen, die sie in der Vergangenheit beschlossen hat, um die Überschuldung der Mitgliedsstaaten zu bremsen.

Dies obwohl die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, die EU-Schulden bis 2058 zurückzuzahlen. Wenn das nicht klappt, müsste Deutschland nicht nur seinen eigenen Anteil von ca. 200 Mrd Euro zurückzahlen, sondern es haftet im ungünstigsten Fall auch für die Schulden aller anderen EU-Länder. Wenn ein Land überschuldet ist, oder aus der EU austritt, oder wir gar in einen Krieg mit Russland gezogen werden, könnte es leicht dazu kommen.

Hinter der jetzt zu verhandelnden Verfassungsbeschwerde stehen neben Ihnen noch 2280 weitere Bundesbürger. Das sind eine ganze Menge, und Ihre Aktivitäten sorgen in den deutschen Medien schon für Aufmerksamkeit. Aber die etablierten Parteien halten sich auffallend mit Stellungnahmen zurück. Haben Sie eine Erklärung, warum die Parteien in Deutschland die Gefahr durch eine EU-Verschuldung nicht sehen oder nicht sehen wollen?

Nun, SPD und Grüne sind ja immer für hohe Schulden und verkaufen sie jetzt als „europäische Solidarität“. Da muss man aber wissen, dass von den 200 Mrd Euro Schulden, die auf Deutschland entfallen, ohnehin schon rund 50 Mrd Euro von uns als nicht rückzahlbare Zuschüsse an andere Mitgliedsstaaten verschenkt werden. Wir zeigen also nach unserer Auffassung großzügig Solidarität und müssen nicht auch noch die volle Haftung für die 750 Mrd Euro übernehmen. Anders verhält es sich mit der Union, die eher für fiskalische Solidität stehen sollte. Wir vertreten letztlich eine klassische CDU/CSU-Position, die in der Merkel-Ära leider dahingeschmolzen ist wie das Eis an der Sonne. Aber der große Zuspruch zu unserer Klage zeigt, dass es sich eben doch um eine typisch bürgerliche Position handelt und deshalb haben wir uns ja auch in einem Bürgerbündnis organisiert.

Sie und ihre Mitkläger verweisen auf die Europäischen Verträge. Und die sind eindeutig: Der EU-Haushalt müsse „vollständig aus Eigenmitteln finanziert“ werden, heißt es da. Die Aufnahme von neuen Schulden sind nun ohne jeden Zweifel keine Eigenmittel, sondern Fremdkapital. Was gibt es da zu streiten?

Der EU-Haushalt kennt den Begriff der „externen, zweckgebundenen Einnahme“. Die EU hat nun folgendes gemacht: Sie hat einen Schattenhaushalt gegründet, den sie „Aufbauinstrument“ nennt. Dieser Schattenhaushalt nimmt die Schulden auf und stellt sie dann dem regulären EU-Haushalt als „externe zweckgebundene Einnahme“ zur Verfügung. Die EU sagt, dem Schattenhaushalt sei die Kreditaufnahme nicht verboten und für den EU-Haushalt wäre es keine Verschuldung, sondern eine externe zweckgebundene Einnahme. Wir sagen, dass das eine rechtswidrige Umgehung ist.

Welche Folgen für die Zukunft der EU würde es haben, sollte Brüssel mit seinen Kreditplänen durchkommen? Und was würde das für Deutschland bedeuten?

Es gibt verschiedene Gefahren: Wenn der EU diese Art der Verschuldung erlaubt wird, dann unterliegt die EU keiner Schuldenobergrenze. Denn die Maastricht-Kriterien gelten nur für die Mitgliedsstaaten, nicht jedoch für die EU. Aber letztlich sind die EU-Schulden natürlich Schulden der Mitgliedsstaaten, weil die EU hat gar nicht genügend eigene Einnahmen für den Schuldendienst hat.

Die Maastricht-Kriterien werden also völlig über Bord geworfen und der Überschuldung wird Tür und Tor geöffnet. Das ist schlecht für Deutschland, weil Deutschland als einer der fiskalisch solidesten Mitgliedsstaaten im Zweifel für alle EU-Schulden haften müsste. Es ist aber auch schlecht für die EU, denn die Anreize für einen Austritt aus der EU steigen: Wenn ein Mitgliedsstaat die EU verlässt – zum Beispiel Frankreich, wenn Frau Le Pen in fünf Jahren zur Präsidentin gewählt werden sollte – dann entledigt er sich zugleich seines Anteils an den EU-Schulden. Er wäre rechtlich nicht mehr verpflichtet, die EU-Schulden zurückzuzahlen. Das wäre Wasser auf die Mühlen aller EU-feindlichen Populisten.

Das Interview mit Professor Bernd Lucke führte Klaus Kelle.

Bildquelle:

  • Prof._Bernd_Lucke: mdr

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.