Steueroase Liechtenstein: Wo wohlhabende Deutsche legal ihr Vermögen sichern können

Burg Liechtenstein

von PROF. DR. PATRICK PETERS

LIECHTENSTEIN – Deutschland ist, in seinem derzeitigen Zustand, für so manchen Bundesbürger nicht mehr die erste Wahl, was die Vorstellungen des Lebensmittelpunktes angeht. Vor allem diejenigen, die es sich leisten können, suchen nach einem ruhigen Plätzchen im Ausland, um dort mit der Familie in einem adäquaten Umfeld dauerhaft zu leben und vor allem auch das Vermögen vor staatlichen Zugriffen zu schützen.

Denn die Einschläge kommen näher und werden heftiger. Das Damoklesschwert der Vermögensabgaben und Reichensteuer (zur Refinanzierung der Corona-Schulden und linker Umverteilungsfantasien) schwebt genauso über den Köpfen der Wohlhabenden dieser Republik wie die Debatte um höhere Erbschaftsteuern. Sehr große Vermögen sollen mit bis zu zwei Prozent besteuert werden. Auch die Grünen fordern eine Vermögenssteuer für „Superreiche“. Die Linke will Vermögen ab einer Millionen Euro mit fünf Prozent besteuern. „Erbschaftsteuern spielen eine wichtige Rolle zur Herstellung von Chancengleichheit und um Vermögensunterschiede zu reduzieren“, schreibt die OECD in einer neuen Analyse. Das freut natürlich SPD, Grüne und Linke – und treibt gerade Unternehmern den Angstschweiß auf die Stirn. Es wird schon offen diskutiert, alle Ausnahmen – auch für Unternehmen – bei der Erbschaftsteuer zu streichen.

Dass Wohlhabende die Flucht nach vorne antreten und alles versuchen, ihre Vermögenswerte zu schützen, ist nachvollziehbar. Für sie hat sich vor allem das kleine Fürstentum Liechtenstein als attraktives Ziel herausgestellt. Dort ist nicht nur die Lebensqualität sehr hoch. Das Land bietet auch interessante Möglichkeiten an, um die in Deutschland drohenden Steuern zu umgehen. Die liechtensteinische Familienstiftung ist heute eine legale Möglichkeit, etwa die Unternehmensnachfolge oder den Zusammenhalt des Familienvermögens zu sichern. Das sind Stiftungen, die ihr Vermögen zugunsten von Angehörigen einer oder mehrerer Familien verwenden. Das Vermögen wird auf diese Weise verselbständigt und erlangt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird in der Folge nicht mehr dem Privatvermögen des Stifters zugerechnet. Bei Liechtenstein Marketing heißt es: „Oft werden in Liechtenstein auch Unternehmensstiftungen gegründet, welche in erster Linie zum Halten von Unternehmensbeteiligungen gedacht sind und oft die Funktion einer Holding einnehmen.“

Die liechtensteinische Familienstiftung unterliegt mit ihren Gesamteinkünften einer Ertragsteuer von 12,5 Prozent, während in Deutschland eine Körperschaftssteuerhöhe von 15 Prozent fällig wird. In Liechtenstein sind der Erhalt von Dividenden, ausländische Erträge aus Land- und Forstwirtschaft, ausländische Betriebsstättenergebnisse sowie ausländische Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken steuerfrei. „In Liechtenstein unterliegt die Stiftung keiner der deutschen Gewerbesteuer vergleichbaren Realsteuer. Auch die sogenannte Erbersatzsteuer, die deutsche Familienstiftungen alle 30 Jahre zahlen müssen, gibt es im Fürstentum nicht. Ebenfalls erfolgt keine Besteuerung der Zuwendung an die Begünstigten in Liechtenstein, da die liechtensteinische Erbschafts- und Schenkungsteuer im Jahr 2011 abgeschafft wurde“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner (UnternehmerKompositionen), der Vermögende bei der Errichtung von Familienstiftungen in Deutschland und Liechtenstein berät.

Dabei muss man nicht einmal Multimillionär sein, um von liechtensteinischen Regelungen zu profitieren. Auch als Versicherungskunde eröffnen sich in dem Alpenland interessante Möglichkeiten, ein Vermögen zu schützen. „In Liechtenstein ist die Sicherheit einer Versicherungsgesellschaft im liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Dieses Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Vermögenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellung eine Sondermasse nach der Konkursordnung zur Befriedigung der Versicherungsforderungen bilden. Bei der Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft in Liechtenstein kann der Versicherungsnehmer das Deckungskapital also einfach zurückfordern“, betont Hannes Fahrnberger, CEO des Lebensversicherungsunternehmens Vienna-Life AG in Liechtenstein. In Deutschland ist das Bild trister: Hier hält die Aufsichtsbehörde BaFin derzeit rund 20 von 80 Lebensversicherern und 36 von 135 Pensionskassen unter verschärfter Beobachtung.

„Und durch die spezielle erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen kann die Auszahlung aus der Vermögensverwaltung steuerfrei und außerhalb eines eventuellen Testaments direkt an den im Versicherungsvertrag begünstigten Versicherungsnehmer und Erbe erfolgen“, sagt Hannes Fahrnberger. In Deutschland hält der Fiskus auch bei Lebensversicherungen, die oftmals einen hohen Wert haben, gerne die Hand auf. Der Vorteil: Diese Lösungen sind auch von Deutschland aus zugänglich. So können Deutsche zumindest ihr Geld völlig legal in Sicherheit bringen.

Bildquelle:

  • Burg_Liechtenstein: pixabay

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