von MARCO KREFTING KARLSRUHE – Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung mit einem am Freitag verkündeten Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen. Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass sanierungswilligen Besitzern der Rücken…
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- Bundesgerichtshof: dpa