Rüpel in Roben: Dem Kollegen in Weimar mal einen mitgeben

von MARTIN D. WIND

WEIMAR – Als „offensichtlich rechtswidrig“ bewertete das Verwaltungsgericht Weimar noch recht selbstsicher den Beschluss eines Amtsrichters. Das ist schlechter Stil. Das ist rüpelhaft und hat mit Rechtsprechung nichts zu tun – vor allem, weil dieses Verwaltungsgericht sich mit dem Fall von Richter Christian Dettmar überhaupt nicht befasste: Man wollte dem Kollegen offenbar einfach mal eine mitgeben und sich ein paar Fleißpunkte beim Dienstherrn abholen.

Delikat wird diese Kollegenschelte vor allem vor dem Hintergrund, dass ein tatsächlich mit ähnlichen Fällen befasstes, aber auch zuständiges Gericht, der Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe, keinen Tag später die Zuständigkeit und Rechtmäßigkeit eines Familiengerichts am Amtsgericht bei der Beurteilung einer Kindswohlgefährdung gegenüber Verwaltungseinheiten bestätigte, wenn eine Personenfürsorge zu entscheiden ist. Doch was ist eigentlich der Auslöser dieses bundesweit beachteten Gezerters?

178 Seiten Begründung eines Rechtsbeschlusses (Az.: 9 F 148/21) – und dennoch diskutiert Deutschland nicht den Inhalt. Deutschland ventiliert hingegen die Posse die politisch daraus gemacht wird. Denn Ende April hat der Thüringer „Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz“, Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen) sein Haus in Bewegung gesetzt und das Büro, das Eigenheim, die Garage und das Auto durchsuchen sowie das Handy und den Computer von Richter Christian Dettmar beschlagnahmen lassen. Der öffentlich verlautete Vorwurf: Rechtsbeugung.

Rechtsbeugung ist als Vorwurf gegenüber einem Richter eines deutschen Gerichtes natürlich starker Tobak. Da geht es um Rechtsverständnis, Berufsethos und persönliche Ehre auf der einen Seite und um Politik auf der anderen Seite. Was macht Dettmars Beschluss nun so „gefährlich“, dass man sich seitens der Politik genötigt fühlt, ihm schlicht die Kompetenz und Zuständigkeit für diesen Beritt abzusprechen und dergestalt öffentlichkeitswirksam gegen ihn vorzugehen: Es wurden polizeiliche Durchsuchungstrupps in Marsch gesetzt, die bei diesem Mann selbst in die Privatsphäre eingefallen sind.

Schaut man sich an, was Grundlage dieses Ermittlungsverfahrens und Durchsuchungsbeschlusses ist, kommt man als Normalbürger nicht umhin festzustellen, dass das wohl eher eine Geschmacksfrage der rabulistischen Gourmets unter den Juristen sein wird. Da wird man sich mit spitzem Mündchen darüber austauschen, ob es sich hier nun um eine Heidel/Blau- oder eine Rauschbeere handeln mag – und abschließend könne man das so dann doch eventuelle gar nicht sagen. Bei aller Ironie bleibt eben einfach die Frage: War dieser Familienrichter befugt, Schulen die per politischer Anweisung verfügten Maßnahmen gegenüber Kindern, zu untersagen?

Immerhin hat dieser Richter das aus dem Bundeskanzleramt verfügte Verdikt des Maskentragens in geschlossenen Räumen in Frage gestellt, ja sogar das Abstandhalten als für Kinder nicht notwendig erachtet. Er tat das nicht aus einem Bauchgefühl heraus. Er hat Gutachten für seine Begründung herangezogen, die die obrigkeitlichen Maßnahmen massiv in Frage stellen. Man mag das kaum glauben, wenn man den Wanderpokalen unter den „Seuchenexperten“ in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zuhört. Und dann kommt da so ein Amtsgerichts-Amtsrichter daher und zweifelt auf 178 Seiten an der Weisheit einer Bundesregierung? Das geht mal gar nicht!

Man muss sich einfach vor Augen halten, was das bedeuten könnte: Ein Amtsrichter weist die Politik mit deren, aus seiner Sicht offenbar nicht tragfähigen Begründung ihrer Ausnahmezustands-Verfügungen, zurück. Er weist sie in die Schranken und sagt deutlich: „So nicht!“ Er tut also das, was auch Aufgabe der Justiz in Deutschland ist oder wäre. Dabei hatte man sich doch in politischen Kreisen gut wahrnehmbar auf dieses Instrumentarium des Katastrophenszenarien-Regiments gefreut: Immerhin wartet hinter den nächsten Corona-Wellen der Klimanotstand. Einer solchen Insubordination muss daher mit aller Härte begegnet werden. Und so wurde dann eben auch von Herrn Adams und seinem Ministerium prompt gehandelt.

Es mag – medial befeuert – den Regierenden in Thüringen und den Politik-Akrobaten in Berlin eine Atempause verschaffen, dass derzeit mehr über die Hausdurchsuchung als über die Beurteilung einer Krankheit gegeifert wird. Aber am Ende werden die Gutachten beurteilt werden müssen, die Richter Christina Dettmar herangezogen hat.

Es bleibt demnach zu hoffen, dass inhaltlich auf die 178 Seiten der gutachterlichen Begründung des Beschlusses gegen die Maßnahmen gegenüber Kindern an Schulen in Thüringen verhandelt werden muss. In Bayern gibt es derzeit einen ähnlichen Fall einer Richterin, die sich ihre Richterfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz, von der Politik nicht beschneiden lässt. Es wird spannend und es bleibt zu hoffen, dass die Verhandlungen – die in Deutschland ja derzeit noch offen sein sollen – möglichst bald und noch vor der Bundestagswahl im September beginnen. Und man darf hoffen, dass es an den Gerichten noch Juristen gibt, die nicht auf ihre Beförderung schielen, sondern dem Gesetz zur Geltung verhelfen.

Bildquelle:

  • Verwaltungsgericht_Weimar: thueringen.jetzt

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