Räuber als Robin Hood verkleidet: Die SPD führt Wahlkampf mit Managergehältern

von FELIX HONEKAMP
Was für eine innovative Idee: Sowieso viel zu hohe Managergehälter sollen zukünftig nur noch bis zu einer bestimmten Höhe als Betriebskosten eines Unternehmens absetzbar sein. Das jedenfalls sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion vor, für das die CDU bereits Signale der Zustimmung geliefert hat.
Zum Beispiel soll demnach die steuerliche Absetzbarkeit bei variablen Gehaltsbestandteilen auf jeweils 500.000 Euro begrenzt werden. Der interessierte Bürger wird direkt feststellen, dass das nicht so sehr eine wirtschaftspolitische Forderung ist, sondern ein populistisches Wahlkampfinstrument. Die meisten Leser werden sich mit dieser Fragestellung kaum je selbst beschäftigen müssen: Wer steht schon vor dem „Problem“, ob seine variablen Gehaltsbestandteile auch nur annähernd eine solche Grenze erreichen?
Aber es gibt sie, diejenigen die im Wahlkampf gerne als die „Superreichen“ bezeichnet werden, und denen man ans Leder will. Wo kämen wir schließlich hin, wenn jemand solche Summen einstreichen könnte? Kann denn eine Arbeitsleistung eines Jahres mehr als 500.000 Euro „Prämie“ wert sein?
Klare Antwort auf diese Frage: Keine Ahnung! Es geht aber auch, abgesehen von den Eigentümern eines Unternehmens, in Deutschland in der Regel vertreten durch den Aufsichtsrat, niemanden etwas an. Wer sonst sollte entscheiden, ob ein solcher oder auch ein darüber hinausgehender Betrag angemessen sei? Und wie sollte diese Frage ein Bundestag ganz pauschal entscheiden. Da das auch die durchschnittlichen Vertreter semisozialistischer Parteien begreifen, tut man sich mit linken Forderungen wie einer 100-Prozent-Besteuerung ab einer bestimmten Gehaltshöhe schwer. Stattdessen wälzt man die entsprechenden Belastungen auf Unternehmen um, mit der Begründung, eine solche Zahlung sei den Unternehmen ja weiter frei gestellt – nur steuerlich in Abzug bringen könne man sie halt nicht mehr.
Aber was passiert in einer solchen Konstellation? Der entsprechende Prämienanteil wird aus bereits versteuerten Unternehmensgewinnen gezahlt und anschließend beim Empfänger noch mal persönlich versteuert. Am Ende fließt dem Staat abhängig von der steuerlichen Konstellation der doppelte Betrag zu. Noch einmal: Es ist nicht so, als ob die Prämien nicht versteuert worden wären, sie sollen jetzt nur noch einmal versteuert werden!
Insofern sind Hinweise einzelner Verbände, dass der Vorschlag nicht verfassungskonform sein könnte, nachvollziehbar. Das offenbar dahinter stehende Ziel – den Wahlkampf mit einer Neiddebatte zu verschärfen – wird dadurch aber zu Lasten der Leistungsträger eines Unternehmens erreicht: Leider, leider kann man die unerhörten Prämienzahlungen der Unternehmen nicht direkt staatlich limitieren, aber man will doch wenigstens nicht Geld am Fiskus vorbei gehen lassen!
Um es ganz klar zu sagen: Man kann sich darüber streiten, ob Millionen-Euro-Managergehälter gerechtfertigt sind. Die Entscheidung hat aber nicht der Staat zu treffen, sondern der Eigentümer eines Unternehmens. Man kann sich auch – wenn denn schon Steuern erhoben werden – darüber streiten, wo möglicherweise ungewollte „Schlupflöcher“ bestehen. Im vorliegenden Fall gibt es aber keins; hier versucht der Staat, doppelt abzukassieren. Thomas von Aquin wird mit den Worten zitiert „Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub.“ Im Wahlkampf sind die Räuber offensichtlich besonders aktiv und tun auch noch so, als seien sie Robin Hood.

Bildquelle:

  • Reiche: pixabay

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Jetzt spenden (per PayPal)

Jetzt abonnieren