FRANKFURT/M. – Ein 31-jähriger Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), der einem 16-Jährigen ein Flugticket nach Syrien finanziert hatte und dafür verurteilt wurde, ist seit gestern wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt bemängelte die Verfahrensdauert.
Die Richter beschieden, das Verfahren vor dem Landesgericht sei nicht „mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung“ geführt worden. So sei das Protokoll der Hauptverhandlung gegen den IS-Freund nicht rechtzeitig fertiggestellt worden, was das Verfahren um mehrere Monate verzögert habe. Eine weitere Untersuchungshaft des 31-Jährigen sei unverhältnismäßig. Der Mann war im Dezember 2018 wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 16-jährige Junge, dem er den Flug nach Syrien ermöglicht hatte, starb dort bei Kämpfen im Bürgerkrieg.
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- Justiz: juraforum