von KLAUS KELLE
BERLIN/KARLSRUHE – Der Widerstand gegen eine verantwortungslose europäische Finanzpolitik, die große Teile des Deutschen Bundestages erst jüngst mit Mehrheit durchgewunken haben, wächst. Sieben Bundestagsabgeordnete der CDU, die dagegen gestimmt hatten, ziehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht, da der sogenannte „EU-Eigenmittelbeschluss“ aus ihrer Sicht verfassungswidrig ist. In einer gemeinsamen Erklärung schreiben Dr. Michael von Abercron, Veronika Bellmann, Hans-Jürgen Irmer, Dr. Saskia Ludwig, Sylvia Pantel, Hans Jürgen Thies und Dr. Dietlind Tiemann:
„Wir sehen die durch das Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie des Bundestags in unzulässiger Weise eingeschränkt.“
Ihre Verfassungsbeschwerde sei eine Herausforderung für die Verfassungsrichter und eine „lohnende Probe für die Unabhängigkeit“ des Gerichts.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Politiker der Regierungspartei erzwingen, die Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates zum EU-Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz für unwirksam zu erklären. Weiter heißt es: „Wir sind überzeugte Europäer und Unterstützer einer freien und demokratischen Europäischen Union.“ Dazu gehöre aber auch, dass Verträge und Versprechen eingehalten würden.“ Sylvia Pantel gegenüber TheGermanZ: „Und wer die EU-Verträge ändern will, der muss die Bevölkerung fragen.“
Bei dem Gesetz geht es darum, dass die EU einen Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro einrichten will. Die Gemeinschaft dürfte dazu Kapitalmarktanleihen aufnehmen, um EU-Mitgliedsstaaten Geld zu leihen, ohne dass diese das im Detail begründen müssten. Würden diese aber die Rückzahlung einfach verweigern, müssten andere Staaten wie zum Beispiel Deutschland deren Schulden tilgen.
Ein Bündnis um Bernd Lucke, einst AfD und heute in der Partei LKR (Liberal-Konservative Reformer), hatte jüngst mit seinem „Bündnis Bürgerwille“ versucht, den Wiederaufbaufonds per Eilantrag zu stoppen – und war gescheitert. Mit der Verfassungsbeschwerde wird sich das Gericht nun später in einem Hauptsacheverfahren beschäftigen (Az. 2 BvR 547/21). Seitens der AfD liegt ebenfalls eine Organklage ihrer Bundestagsfraktion in Karlsruhe vor. Darauf angesprochen sagte Sylvia Pantel: „Wir sind auch ohne die AfD handlungsfähig.“
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- Bundesverfassungsgericht: dpa