Parlamentarische Inkompetenz als Gefahr für die Demokratie: Abgeordnete brauchen ein besseres Berufsrecht

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestags mit der neuen Sitzanordnung für die 20. Legislaturperiode. Foto: Michael Kappeler/dpa

von CARLOS A. GEBAUER

BERLIN – Will man sich im deutschen Straßenraum bewegen, hat man sich an Regeln zu halten. Fußgänger werden zwar derzeit im Wesentlichen noch ohne persönliche Qualifikationsnachweise auf den Bürgersteigen des Landes akzeptiert. Sobald man aber Räder zur Fortbewegung nutzt, greift schnell ein ganzes Sammelsurium von Rechtsvorschriften. Schon der kleinste Elektroroller muss über ein Versicherungskennzeichen verfügen, um Opfern bei Schäden den Weg zu einer ersatzbereiten Versicherung zu weisen. Hat der Roller eine Sitzbank, gilt er als Kleinkraftrad und darf nur mit einem Führerschein genutzt werden. Je größer das Fahrzeug, desto strenger sind mithin die Qualifikationsanforderungen an seinen Betrieb. Das Prinzip bei alledem ist deutlich: Je größer die Herausforderungen sind, die der Fahrzeugführer zu meistern hat, um sein Gefährt sachgerecht im Verkehr zu bewegen, desto mehr muss er zeigen, dass er sie auch beherrscht. Und je größer die Gefah-ren sind, die anderen aus einem Fehler des Betroffenen drohen, desto intensiver ist deren rechtlicher Schutz: Verantwortungslosigkeiten werden konsequent sanktioniert und Opfer entschädigt.

Der damit umrissene Zusammenhang zwischen der Komplexität einer Tätigkeit und den rechtlichen Anforderungen an die verantwortliche Sachkunde des jeweiligen Akteurs ist natürlich nicht nur auf den Straßenverkehr beschränkt. Wer Bäcker werden will, muss eine dreijährige Ausbildung durchlaufen, wer als Elektroniker tätig sein will, soll dies dreieinhalb Jahre gelernt haben. Richter oder Rechtsanwalt kann man nur werden, wenn man zuvor sechseinhalb Jahre einschlägig ausgebildet wurde, d.h. ein mindestens viereinhalbjähriges Jurastudium und anschließend einen zweijährigen Vorbereitungsdienst jeweils mit einem erfolgreich bestandenen Staatsexamen beendet hat. Zugleich haben Anwälte eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sicher ist sicher.

Alle diese Regelungen erscheinen aus sich heraus verständlich und vernünftig, um ein sicheres und ordentliches gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Je schwieriger ein Handlungsfeld, desto höher die Anforderungen an denjenigen, der sich damit befassen darf. Je größer die Schadenspotentiale, desto umfassender der Haftungsschutz für etwaige Opfer.

Bei der Beschäftigung mit dieser Materie stößt man allerdings auch auf eine erstaunliche Ausnahme: Der wahrscheinlich komplizierteste Beruf, den ein Mensch in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen aus Millionen von weltweit vernetzten Menschen ergreifen kann, ist der ihres Gesetzgebers. Niemand hat bei seiner Arbeit mehr Faktoren zu bedenken als derjenige, der das Handeln einer ganzen Gesellschaft mit Regeln normieren und harmonisieren möchte. Denn jede vorgegebene Änderung der Verhaltensanordnungen hat neben ihren unmittelbaren Folgen immer auch mittelbare Konsequenzen. Nur sehr gut ausgebildete Menschen mit herausragender Begabung und jahrzehntelanger professioneller Erfahrung können solche Eingriffe in das Leben anderer Menschen wohl sachgerecht bewerkstelligen, gar nicht zu reden von der nötigen persönlichen Integrität und Charakterfestigkeit, die solche Verantwortung erfordert.

Dennoch findet sich in der gesamten deutschen Rechtsordnung nicht eine einzige Qualifikationsvoraussetzung dafür, um Mitglied einer demokratischen Gesetzgebungskörperschaft zu werden. Es genügt praktisch, das 18. Lebensjahr vollendet und sich nicht einschlägig strafbar gemacht zu haben, um jedwedes Gesetz verbindlich für andere beschließen zu können. Auch müssen sich die Mitglieder dieser Gesetzgebungsorgane nicht gegen Risiken aus ihrem Tun berufshaftpflichtversichern. Die Gefahr normativer Fehlschläge trifft immer nur die Staatsbürger und Einwohner des Landes unmittelbar, nie aber die sorglos oder gar verantwortungslos handelnden Mitglieder der Gesetzgebungskörperschaft selbst.

Damit ist die Frage in den Raum gestellt, ob dies in einer modernen Industriegesellschaft auf Dauer verantwortbar so organisiert bleiben kann, oder ob die Suche nach einer Optimierung dieses Phänomens angezeigt ist. Was, wenn beispielsweise eine Abiturientin, die außer einer vorübergehenden Tätigkeit an einem Theaterbetrieb und einer Preisauszeichnung „für besonderes Engagement in der Kategorie Einzelperson“ keine weiteren Ausbildungen oder Qualifikationen nachzuweisen hat, als Bundestagsabgeordnete hochkomplexe Gesetze über eine globale Klimadividende zur CO2-Reduktion konzipieren möchte oder wenn sie sich für eine allgemeine Pflicht zur Impfung mit notfallzugelassenen Experimentaltherapeutika ausspricht?

Als Ausübung der Heilkunde gilt hierzulande noch immer jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, von Leiden oder von Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Sie zu erbringen ist aus naheliegenden Gründen Ärzten oder – in engen Grenzen, nach entsprechender Erlaubnis – Heilpraktikern vorbehalten. Und die Bundesärzteordnung besagt nicht ohne Grund: „In der Ausbildung sollen auf wissenschaftlicher Grundlage die theoretischen und praktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, deren es bedarf, um den Beruf nach den Regeln der ärztlichen Kunst und im Bewusstsein der Verpflichtung des Arztes dem einzelnen und der Allgemeinheit gegenüber auszuüben und die Grenzen des eigenen Wissens und Könnens zu erkennen und danach zu handeln.“

Wäre nicht sinnvoll, nach Regeln zu suchen, die auch Parlamentarier konkret in die Pflicht nehmen, ihr eigenes gesetzgeberisches Tun im Bewusstsein der Grenzen des eigenen Wissens und Könnens auszuüben? Wäre nicht wünschenswert, die Qualifikation und die Verantwortlichkeit von Abgeordneten so ernsthaft zu normieren, wie man es mit einem Elektropoller oder einem Kleinmotorrad getan hat?

Und ist dies nicht tatsächlich der unvermeidliche Schritt, um die Demokratie an einem Versinken in Verantwortungslosigkeit zu hindern?

Bildquelle:

  • Bundestag: dpa

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