Berlin – Von 2025 an bekommen Ruheständler im Osten die gleiche Rente wie im Westen. Arbeitnehmer im Osten müssen aber im Gegenzug ab diesem Zeitpunkt auf eine Höherbewertung ihrer Rentenansprüche verzichten.
Zudem sollen Menschen, die etwa aufgrund eines Unfalls nicht mehr voll arbeiten können, von 2018 an eine höhere Erwerbsminderungsrente erhalten. Das Kabinett verabschiedete entsprechende Gesetzentwürfe von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Es wird erwartet, dass beide Gesetzentwürfe noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden können.
Die Renten in Ost- und Westdeutschland sollen bis zum 1. Januar 2025 vollständig angeglichen werden. Die Anhebung auf das Westniveau soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Im Gegenzug soll die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten ebenfalls in sieben Schritten gesenkt werden. (dpa)
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