Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: ein Paradies für Ehrenamtler

von DIETRICH KANTEL

Ein Drittel der Deutschen engagiert sich ehrenamtlich, so die gute Nachricht. Also freiwillig und unentgeltlich. Allenfalls wird eine geringe Aufandsentschädigung gezahlt. Die ist, zwecks Förderung und Anerkennung dieses Engagements bis zu  2.400 Euro steuerfrei – im Jahr. Sie meinen, das ist doch eher eine mickrige Anerkennung? Dann werden Sie doch einfach Rundfunkrat. Beim Westdeutschen Rundfunk, WDR. Da kassieren Sie „ehrenamtlich“ bis zu 3.070 Euro – im Monat.

Kein Honorar ?
Nehmen wir als Beispiel für das Ehrenamt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehwesen also mal die größte deutsche „Anstalt“, den WDR. Nach § 15 Abs.16 WDR-Gesetz haben die Mitglieder des Rundfunkrats und deren Stellvertreter/innen Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Deren Höhe ist in der WDR-Satzung, § 15 geregelt und ist an die Bezügen der Landtagsabgeordneten gekoppelt: „Die Tätigkeit der Mitglieder des Rundfunkrats ist ehrenamtlich. Die Mitglieder des Rundfunkrats erhalten für jegliche Art von Arbeit bei der Rundfunkanstalt kein Honorar. Die Mitglieder des Rundfunkrates erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung“. Soweit die Rechtslage. Ehrenamtlich, kein Honorar – nur Aufwandsentschädigung. Das klingt gut, so richtig öffentlich und rechtlich, sauber, der Allgemeinheit verpflichtet.

36.840 Euro – ehrenamtlich
Aber, wie so oft: der Teufel steckt im Detail. Und die Detailregelung ist – typisch deutsch – nicht einfach, sondern kompliziert. Geregelt im prozentualen Verhältnis zu den Bezügen der NRW-Landtagsabgeordneten, mit Abstufungen, Zuschlägen, und Sonderregelungen. Das zu lesen, ist für den einen köstlich und für den anderen schrecklich. Wer mag, kann das in der Satzung nachlesen. Denn der WDR ist ja transparent. Aber wer schaut da schon rein? Dann schauen wir doch einfach mal, was da so herauskommt:

Vorsitz:  monatlich 3.070 €, macht 36.840 € im Jahr! Ehrenamtlich! Stellvertreter: monatlich 2.020 €. Einfache Mitglieder: 1055 €, Stellvertreter 485 €. Ist das Mitglied zusätzlich in einem Ausschuss sind es 1275  €. Wer den Vorsitz in einem Ausschuß hat oder im Programmbeirat der ARD sitzt, erhält 1755 €, Stellvertreter 1535 €. Nochmals: monatlich.

Landläufig versteht man unter einer Aufwandsentschädigung eine, der Vereinfachung halber pauschalisierte Entschädigung für gewisse Kosten, die mit der Ausübung eines Ehrenamtes verbunden sind und auf denen der Ehrenamtler nicht sitzen bleiben soll. Eine leider naive Sicht der Dinge, jedenfalls wenn man die vermeintlich ehrenamtliche Tätigkeit von Rundfunkräten betrachtet.

Klatsche für Millionen Ehrenamtler
Denn: die Satzung und die sie ergänzende Geschäftsordnung halten noch ein Füllhorn weiterer Entschädigungen bereit, zusätzlich: Tage- bzw. Sitzungsgelder, sowie die Erstattung von Fahrtkosten-, Reisekosten- und Übernachtungskosten. Da wird die Begriffswelt des öffentlich-rechtlichen Zwangsnutzers, also des „Gebühren“-Zahlers einschließlich der Nichtseher und Nichthörer, mithin der Begriff jedes gemeinen Bürgers von dem, was für ihn „Ehrenamt“ bedeutet, ad absurdum geführt. Eine Klatsche für all die Millionen, die eine Aufgabe wirklich ehrenamtlich zum Nutzen der Allgemeinheit wahrnehmen.

Die Rechnung
100 Mitglieder zählt allein der WDR-Rundfunkrat. 50 „Ordentliche“ und 50 Stellvertreter. Es bestehen mindestens drei Ausschüsse: der Programmausschuss (20 Mitglieder), der Haushalts- und Finanzausschuss (15 Mitglieder) und der Ausschuss für Rundfunkentwicklung (14 Mitglieder). Laut Satzung können weitere Ausschüsse, Unterausschüsse und Fachgremien gebildet werden. Da fallen viele Sitzungsgelder, Reisekosten usw. an.
Diese Kopfzahl und den Schlüssel für die Aufwandsentschädigungen zugrunde gelegt ergibt sich ein Kostenaufwand für den „ehrenamtlichen“ Rundfunkräte im Jahr von rund 1,2 Millionen Euro, mindestens. Denn: in dieser Rechnung sind die – schwer einschätzbaren – Erstattungen für Zusatzleistungen ( Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten) noch außer Acht gelassen.

Dass sich – wieder einmal – die politischen Parteien auch dieses Gremium praktisch zur Beute gemacht haben, sei hier nur am Rande angemerkt. Rund ein Drittel der Mitglieder des WDR-Rundfunkrates sind formal vom nordrhein-westfälischen Landtag entsandt – faktisch also von den dort vertretenen Parteien.

WDR ist einfach …
Für den WDR und seinen Rundfunkrat ist hier nur eine Beispielrechnung präsentiert. Doch im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk-(Un)Wesen haben wir es ja mit einer Vielzahl von Rundfunk- und Fernsehanstalten zu tun. Da ist die ARD, die aus insgesamt 10 „Anstalten“ besteht. Jede von ihnen unterhält einen eigenen Rundfunkrat. Und dann ist da noch das ZDF. In Ermangelung von Rundfunkprogrammen heißt das Gremium dort Fernsehbeirat. Alles zusammengenommen sind in Deutschlands öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten deutlich über 500 Mitglieder in Fernseh-/ Rundfunkräten bestellt.

Praktisch auch beim WDR: für Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen macht man sich nicht selber die Hände schmutzig, dank Koppelung an die Abgeordnetenbezüge des Landtages. Genehmigen die Abgeordneten sich dort  selber eine Erhöhung ihrer Bezüge, steigen die Entschädigungen im Rundfunkrat entsprechend. Da ist man ja geradezu gezwungen, die erhöhten Zahlungen für´s Ehrenamt anzunehmen…

… einfach spitze
Zugegeben: der WDR stellt bei seinen Entschädigungszahlungen die einsame Spitze im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Komplex dar.  Beim ZDF erhält der Vorsitzende nur etwas mehr als 12.000 Euro im Jahr. Das ZDF wandte im Jahr 2014 für den Fernsehrat „insgesamt Aufwandsentschädigungen in Höhe von 492.628,46 Euro und Sitzungsgelder in Höhe von 30.268,96 Euro“ auf, wie er transparent wissen läßt. Oder der Bayerische Rundfunk: hier erhält der Vorsitzende des Rundfunkrates „nur“ 16.800 Euro jährlich, das einfache Mitglied 8.400 Euro – dafür aber (auch jedes Mitglied) jedesmal 100 Euro Sitzungsgeld. Reise- und andere Kostenerstattungen natürlich obendrauf.

Das alles wird uns als reine „Aufwandsentschädigung“ für ehrenamtliches Engagement verkauft. Und wer sich nicht die Mühe macht, in den jeweiligen Rundfunkgesetzen nebst Satzungen und Geschäftsordnungen nachzulesen, wird verleitet, diesen Schmarrn auch noch zu glauben.

Es gibt auch Ausnahmen. Die sollen hier nicht verschwiegen werden. Denn von einem wahren Ehrenamt kann bei der Mini-Anstalt Radio Bremen gesprochen werden: Ein Mitglied erhält rund 250 Euro, die Vorsitzende 128 Euro Zulage – im Jahr, nicht im Monat. Auch bei der Nummer Zwo im Mini-Ranking kann von echtem Ehrenamt gesprochen werden, wenn die Mitglieder im Saarland nur Sitzungsgelder erhalten und Vorsitzender, Stellvertreter und Ausschußvorsitzende nur ein „erhöhtes Sitzungsgeld“ von 120 Euro.

Wahnsinn made in Germany
Jedoch stellen sich hier die weitergehenden Fragen, um deren Beantwortung sich die Politik seit Jahrzehnten herumdrückt: Warum brauchen wir elf öffentlich-rechtliche Fernsehrundfunkanstalten, plus Phoenix, plus arte mit unzähligen Spartenprogrammen, 22 Fernsehkanälen,  67 Rundfunkprogrammen plus vielfältigen Internetauftritten – nebst Verwaltungsräten, Rundfunkräten, Programmbeiräten und weiteren Fachbeiratsgremien und das bei zunehmend fragwürdiger Qualität?  Warum benötigen wir Mini-Anstalten wie Radio Bremen oder den Saarländischen Rundfunk? Das alles verschlingt Geld. Viel Geld. Zur Zeit rund 8 Milliarden Euro, jedes Jahr. Tendenz: steigend.

Derweil haben wir weiterhin jedes Jahr Millionen Euro für sogenannte „Ehrenamtler“ GEZahlt. Das ist Wahnsinn. Made in Germany.

 

Bildquelle:

  • Meeting-Room: pixabay

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