Obdachlosen angezündet: Und dann die ganze Härte des Rechtsstaates spüren

von MARTIN D. WIND

Es war die Heilige Nacht, Nacht der Menschwerdung des Gottes der Christen, Nacht in der „die Liebe“ zu uns Menschen herniederstieg, als eine Rotte junger Männer in einem U-Bahnhof in Berlin einen Menschen anzünden wollten. Sie verließen eine U-Bahn, sahen einen Obdachlosen auf einer Bank schlafen, zerknüllten Papier, zündeten es an und legten es an diesen hilflosen Menschen. Hätten nicht einige zufällig anwesende Passanten eingegriffen, so wäre dieser Mensch, dem man im Schlaf ein Feuer bereitete, heute nicht mehr am Leben: Die Passanten griffen beherzt ein und retteten das Opfer dieses feigen und hinterlistigen Anschlags auf das Leben eines Menschen.

Heute nun konnten wir lesen, dass einer der Täter „verurteilt“ worden sei. „Verurteilt“ schrieben einige Blätter oder auch der Täter „müsse nun die Konsequenzen seines Handelns tragen“. Das hört sich martialisch an. Da bekommt man eine Gänsehaut, wenn man davon hört, dass einer die „Konsequenzen seines Handelns“ tragen müsse. Da keimt Hochachtung auf vor solchen Gerichten, die Straftätern die Folgen ihres Tuns aufzeigen und ihnen adäquat die Freiheit nehmen, damit sie genug Zeit haben, um über ihr eventuell mörderisches Handeln oder tödliches Unterlassen nachzudenken.

Im Detail sieht dieses Urteil eines deutschen Gerichts dann so aus: Zwei Wochen(sic!) Jugendarrest wegen unterlassener Hilfeleistung. Und weil das selbstverständlich bei einer unterlassenen Hilfeleistung bei einer Feuerattacke auf einen schlafenden Menschen noch nicht genug ist, stellte das Gericht auch noch fest, dass diese Strafe durch das Einsitzen in der Untersuchungshaft bereits abgegolten sei. Wir halten fest: Ein junger Mann, nach eigenen Aussagen 17 Jahre alt und Kriegsflüchtling aus Syrien, steht dabei und schaut zu, wie sein Begleiter einen hilflosen und schlafenden Menschen anzündet. Er greift nicht ein. Und für diese Tatenlosigkeit angesichts eines Angriffs auf Gesundheit, Leib und Leben eines Menschen „urteilt“ ein deutsches Gericht, dass ein junger Mann mit zwei Wochen Jugendarrest davon kommen soll?

Unser deutsches Rechtssystem basiert nicht auf dem Prinzip der Rache. Vordergründig geht es in jedem Fall darum, straffällig gewordene Menschen in die Gesellschaft zu reintegrieren, sie zu resozialisieren. Die Erfahrung lehrt inzwischen aber leider, dass dieser Ansatz zwar halbwegs bei einzelnen Ausrutschern von Menschen aus der Mitte unserer zivilisierten Gesellschaft noch greift. Wie aber wirken solche „Urteile“ auf Menschen aus Kulturen, in denen seit geraumer Zeit das Faustrecht herrscht, das Recht des Stärkeren und ein rücksichtsloser Umgang mit den Mitmenschen. Wie wirkt ein solches Urteil auf Menschen, denen der Aufenthalt in einem deutschen Untersuchungsgefängnis wie ein beengter Aufenthalt mit fakultativem Freizeitangebot unter Beschneidung der Bewegungsfreiheit, aber mit Vollpension vorkommt? Typen, die aus einer archaisch tickenden Machogemeinschaft kommen und sich meistens schon vor Begehen einer Straftat ins Fäustchen lachen, so man ihnen deutsche Strafverfolgung androht?

Immerhin hat das Gericht bei seiner Urteilsfindung offenbar gemerkt, dass es Menschen, die dabei zusehen, wie andere Menschen angezündet werden, mit zwei Wochen Jugendarrest nicht unbedingt beikommen, keinen Gesinnungswandel oder gar eine Resozialisierung erreichen kann. Deshalb wurde mit aller Härte des Gesetzes verfügt, dass der junge Delinquent auch noch „Freizeitarbeit leisten müsse“. Ja das ist beeindruckend und wird die Feierlaune des jungen Mannes massiv beeinträchtigen. In seinen Kreisen wird man sich heute auf die Schenkel klopfen und die bekloppten und impotenten deutschen Gerichte verhöhnen, wahrscheinlich, während man sich die nächste Linie Koks in den Kopf zieht, wie ein Bericht des Haupttäters vermuten lässt. Dieser hatte – sicher nicht ohne Anraten seines Anwalts – im Vorfeld des Prozesses verkündet, wie man vor der Tat eine Droge nach der anderen konsumiert habe. Es steht zu befürchten, dass dieser junge Mann wegen seines Drogenkonsums überhaupt nicht schuldfähig war und nicht wusste, dass er heimtückisch einen Menschen zu töten versuchte.

Gönnen wir ihm einen Resozialisierungs- , Entzugs- und Enttraumatisierungsurlaub auf Steuerzahlerkosten! Das würde der „ganzen Härte unseres Rechtsstaates“gerecht.

Bildquelle:

  • Obdachlos: pixabay

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