von MARTIN D. WIND
Was treibt die Bundesregierung? Bundeskanzlerin Angela Merkel freut sich, kurze Zeit nach einem Bombenanschlag auf den Mannschaftsbus eines Fußballclubs, über die Neuansetzung eines Fußballspiels, keine 24 Stunden nach dem traumatisierenden Terror. Rücksicht auf die Menschen wird dabei nicht genommen, Hauptsache, „wir kehren zur Normalität zurück“. Einer „Normalität“, die es so – wie gemeint – aufgrund der von ihr zu verantwortenden Politik nicht mehr gibt.
Heiko Maas, Bundesjustizminister, kümmert sich um politische Ansichten der Menschen. Nicht dass er sich als Demokrat darüber Gedanken macht, wie er die Meinungsfreiheit und die politische Betätigung aller demokratischen Parteien sicherstellen will. Nein. Hass und Hetze sowie erwartbare Gewalt auf der Straße gegen Andersdenkende und das massive Behindern demokratischer Parteitage sind ihm bisher kaum Randbemerkungen wert. Heiko Maas scheint Angst zu haben vor Andersmeinenden und vor realistischer Beschreibung politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen im Lande. Mit ihm offenbar das gesamte Kabinett Merkel. Es traut dem Volk nicht mehr und beschloss so den ewigen Plan des Bundesjustizministers von einem „Zensur-Gesetz“ für das Internet. Immerhin – da kommt selbst eine Bundesregierung nicht darum herum – steht im Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt“ (Art 5 I GG).
So nennt Maas sein Zensur-Gesetz „Netzdurchsetzungsgesetz“. Durch die Androhung massiver finanzieller Strafen werden Unternehmen gezwungen, das aus dem Netz und Ihren Systemen zu entfernen, was nach Meinung der Regierenden „Hass und Hetze“ darstellen soll. Wie schnell eine solche Definitionshoheit missbraucht wird, konnte man schon 2015/16 gut erkennen, als selbsternannte Gesinnungsschnüffler durch das Netz schwadronierten, um alle, die nicht ihrer Meinung waren als vermeintliche „Rechte“, „Neurechte“ oder als „Rechtspopulisten“ zwangszuverorten. Da wurde in die Ecke gestellt und angeprangert, dass es eine deutsche Lust war. Daraus hat sich ein Geschäft entwickelt: Es wurden Bücher geschrieben, Vorträge gehalten, man saß in Talk-Shows oder erhielt „Fördergelder“ vom Staat, um unbequeme Meinung auszuforschen und auszumerzen.
Und die Familienministern? Manuela Schwesig will ebenfalls übergriffig werden. Noch steht das Bollwerk „Familie“ wacker in der Brandung ideologisch-politisch geführter Angriffe. Die Menschen wollen sich nicht aus ihren Beziehungen reißen und an die Werkbank zwingen lassen. Wenn es schon nicht mit finanziellen Benachteiligungen zu bewerkstelligen ist, dass alle Arbeitsfähigen auch einer steuerbelasteten Erwerbstätigkeit nachgehen, so muss man als wackerer Politstratege eben etwas anderes ausbaldowern, um Zugriff auf Eltern und Kinder zu erlangen. Da bietet sich das Kindswohl an, denn wer will nicht das “Wohl der Kinder“? Gut getarnt hinter diesem vorgeblichen Ziel, garniert mit vermeintlichen „Kinderrechten“ will die Bundesfamilienministerin eine Verfassungsänderung. Sie und ihr Kollege Maas streiten wacker für die Aufnahme dieser ominösen „Kinderrechte“ ins Grundgesetz. Was genau diese „Kinderrechte“ sein sollen unterliegt wiederum – wen wundert es – der Definitionshoheit der Politik.
Für Kinder gelten bereits die gleichen Menschenrechte, wie für Erwachsene. Was also beabsichtigt Schwesig? Es steht zu befürchten, dass hier ein Instrument staatlichen Eingriffs in das grundgesetzlich garantierte Rechte auf Pflege und Erziehung der eigenen Kinder (GG Art 6 II und III) gebastelt wird. Wer kann schon Widerstand leisten, wenn eine Behörde das „Kindswohl“ beispielsweise auf „Bildung“ durchsetzen will? Zu bedenken ist, dass aus politisch-ideologischer Sicht bereits „religiöse Erziehung“ als Bildungshindernis definiert werden kann, oder aber die Ablehnung der „Sexualpädagogik der Vielfalt“. Ideologen arbeiten mit aller Macht an der Installation verschiedener Instrumentarien zur massiven Meinungsbeeinflussung in unserer Gesellschaft. Eine Meinungsfreiheit besteht dann nur noch pro forma. Wer wird sich gegen solche Gängelung auflehnen, wenn er diese Gedanken im Internet nicht mehr lesen kann und weil er in diesem Sinne zu „seinem Wohle“ erzogen wurde?
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