Berlin – Auch Schülerinnen und Studentinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Das sieht eine umfassende Reform des Mutterschutzrechts vor, die der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat.
Bevor die 65 Jahre alten Regelungen endgültig modernisiert werden, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Künftig soll es für Schwangere keine Arbeitsverbote mehr gegen ihren Willen geben. Die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird ebenfalls erweitert, falls die Betroffene das möchte.
Es bleibt jedoch bei der sechswöchigen Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss. Auch am achtwöchigen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung wird grundsätzlich nicht gerüttelt. Allerdings sollen Ausnahmen möglich sein – etwa wenn eine Studentin kurz nach der Entbindung freiwillig eine wichtige Klausur schreiben möchte. Dafür verlängert sich bei der Geburt eines behinderten Kindes die anschließende Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen.
Für Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) bietet das Gesetz eine gute Balance zwischen dem Schutz und der Selbstbestimmung der Frauen. Jutta Krellmann von der Linken warf der Bundesregierung hingegen vor, eine falsche Vorstellung von Selbstbestimmung zu haben. Durch das Aufweichen von Schutzrechten hätten die Arbeitgeber «den Fuß in der Tür», um gleich weitere Schutzrechte abzubauen. (dpa)
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