Straßburg/Berlin – Muslimische Schülerinnen müssen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen – daran hat nun auch der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg keinen Zweifel gelassen.
Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland, wo die Verfassungsbeschwerde einer Muslima gegen ein älteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2016 nicht zur Entscheidung in Karlsruhe angenommen worden war.
Ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel scheiterte in Straßburg mit religiös begründeten Klagen gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Richter. Die nationalen Gerichte in Europa werden das Urteil bei künftigen Streitfällen berücksichtigen müssen.
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- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: dpa