Morde von Hanau: BKA hält den Mörder nicht für einen Rechtsradikalen

WIESBADEN – Das Bundeskriminalamts (BKA) stuft den Anschlag von Hanau  nicht als Tat eines Rechtsextremisten ein. Tobias R. habe seine Opfer ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorien zu erreichen. Eine „typisch rechtsextreme Radikalisierung habe er nicht durchlaufen, berichteten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“.

Tobias R. war am 19. Februar spätabends durch das hessische Hanau gelaufen und hatte neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Später wurden der 43-Jährige und seine Mutter tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Der Mörder hatte im Internet wirre Verschwörungstheorien und Rassismus verbreitet.

Nach Auffassung der Ermittler sei Rassismus nicht der dominierende Aspekt in R.’s Weltanschauung gewesen, berichtet der private Nachrichtensender NTV. Vielmehr sei es um Verschwörungstheorien rund um geheimdienstliche Überwachung gewesen. Bei den Ermittlungen hätten sich keine Hinweise gefunden, dass sich der Täter „mit rechter Ideologie oder mit Rechtsterroristen und deren Taten beschäftigt habe“.

Nach den Morden von Hanau hatte es in der politischen Öffentlichkeit eine beispiellose Kampagne gegen die AfD gegeben, in der behauptet wurde, die größte Oppositionspartei im Bundestag (2017 bei der Bundestagswahl: sechs Millionen Wähler) sei der parlamentarische Arm des rechtsradikalismus in Deutschland.

Bildquelle:

  • Morde_Hanau: afp

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