KARLSRUHE – Zwei Zahnmediziner aus Nordrhein-Westfalen müssen es dulden, auch in Zukunft beim Ärztebewertungsportal Jameda gelistet zu sein. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben vom Mittwoch. Die Richter stärkten mit der am Vorabend ergangenen Entscheidung Jameda und seinem Geschäftsmodell den Rücken: Das Portal bietet Ärzten die Möglichkeit, über kostenpflichtige «Gold»- oder «Platin»-Pakete ihr Profil…
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- Jameda: dpa