MÜNCHEN – Freispruch erster Klasse: Das Oberlandesgericht München sieht in der CSU-Maskenaffäre um den Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein keinen Verdacht der Bestechlichkeit. Es handle sich bei dem Verhalten von Sauter und Nüßlein weder um Bestechlichkeit noch um Bestechung von Mandatsträgern, entschied das Oberlandesgericht München. Damit gab das Gericht Beschwerden der beiden Politiker gegen die Beschlagnahme ihrer Provisionen Recht. Damit müssen sie auch ihre Honorare wiederbekommen. Die gegen die Beschuldigten vollzogenen Durchsuchungsbeschlüsse wurden indes als rechtmäßig bestätigt.
Beiden CSU-Politikern wurde zur Last gelegt, im Frühjahr 2020 gegen die Zusage einer Gewinnbeteiligung ihren Einfluss und ihre Stellung als Abgeordnete des Deutschen Bundestages bzw. des Bayerischen Landtags dazu eingesetzt zu haben, Bundes- und Landesbehörden zum Ankauf von FFP2- und FFP3-Masken zu bewegen, was ihnen in drei Fällen auch gelang.
Aus dem Umfeld der CSU sind Stimmen zu hören, dass man auch bei diesen Parteifreunden den Grundsatz der Unschuldsvermutung hätte gelten lassen müssen.
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