BERLIN – Einige Bundesländer haben vor Ostern in Alten- und Pflegeheimen die Corona-Regeln angesichts hoher Impfquoten gelockert.
In Mecklenburg-Vorpommern können Bewohner laut Sozialministerium seit Donnerstag je nach Impffortschritt im Heim öfter Besucher empfangen und auch miteinander mehr unternehmen. In der Tagespflege in Thüringen sind laut Landesverordnung von Mittwoch wiederum Gruppenangebote in Abhängigkeit von der Infektionslage möglich. In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Behördenangaben nahezu alle impfwilligen Bewohner der Einrichtungen zweitgeimpft. Ähnliches gilt laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) in Thüringen.
Beispielsweise auch in Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein wurden vor kurzem nach Angabe der zuständigen Ministerien die Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen entschärft. Für die Zeit nach Ostern plant das Saarland Lockerungen und Brandenburg macht unter bestimmten Voraussetzung den Weg frei für weniger strenge Auflagen. Aber nicht alle Bundesländer gehen diesen Weg: So ließen zum Beispiel Baden-Württemberg und Niedersachsen die Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen in der Neuauflage ihrer Corona-Verordnung unverändert.
Dass in den Einrichtungen Besuchsmöglichkeiten erweitert und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote angeboten werden dürfen, geht auf den Beschluss der letzten Bund-Länder-Runde zurück. Voraussetzung ist demnach etwa, dass es keinen Corona-Ausbruch in dem Heim gibt und die Zweitimpfung der Bewohner zwei Wochen zurückliegt.
Weitere Lockerungen seien erwünscht, aber angesichts der steigenden Infektionszahlen für die kommenden Wochen wohl kaum zu erreichen, sagte ein Sprecher des Bremer Sozialressorts. In der Hansestadt an der Weser müssen Besucher beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen FFP2-Maske tragen und Abstand halten. Nach Angaben des Bremer Gesundheitsressorts sind dort rund 80 Prozent der Menschen in Pflegeheimen durchgeimpft.
Die FFP2-Maskenpflicht beim Besuch im Zimmer eines Bewohners entfällt hingegen in Brandenburger Einrichtungen nach einem Kabinettsbeschluss. Bedingung dafür ist demzufolge, dass mindestens 75 Prozent der Bewohner und auch die Beschäftigten ausreichend geimpft sind. In Brandenburger Pflegeheimen sind nach Angaben des Innenministeriums mittlerweile im Schnitt rund 80 Prozent der Bewohner und der Beschäftigten geimpft.
In Nordrhein-Westfalen sind bereits seit Mitte März laut Schutzverordnung «interne Veranstaltungen in stationären Pflege-Einrichtungen» für Bewohner, Beschäftigte und direkte Angehörige erlaubt. Die Mund-Nase-Bedeckung dürfe im direkten Kontakt abgelegt werden, wenn Bewohner bereits über einen «vollständigen Impfschutz» verfügten. Wie hoch die Impfquote in den Einrichtungen ist, gab das Ministerium auf dpa-Anfrage nicht an.
Auch in Berliner Alten- und Pflegeeinrichtung soll mehr zusammen möglich sein. In der Hauptstadt gelten seit Mitte März Lockerungen für Pflegeheime, in denen mindestens 80 Prozent der Bewohner vollständig geimpft sind. Dann sind in geschlossenen Räumen – mit jeweils maximal zehn Anwesenden – zum Beispiel wieder Konzerte, Theateraufführungen, Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Singen erlaubt. Allerdings müssen Bewohner, Personal und Besucher Maske tragen und Abstands- und Hygieneregeln beachten. Nach Angaben der Berliner Gesundheitsverwaltung sind alle Pflegeheimbewohner, die das wollten, auch geimpft worden.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Erleichterungen erneut als nicht weitgehend genug. Niemand in Deutschland würde akzeptieren, einen privaten Besuch einen Tag vorher anzumelden und auf eine halbe Stunde zu begrenzen, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. «Doch Bund, Länder und Heimbetreiber verkaufen solche rigiden Maßnahmen als Öffnungskonzepte. So unterscheidet sich dieses Osterfest nicht von dem im letzten Jahr.»