von MARTIN D. WIND
MÜNCHEN – Den Münchner Stadträten von „DIE LINKE“ müssen die Ohren geklingelt haben, als sie die Antwort auf einen ihren Verbotsantrag gegen Pro Femina e.V. lesen mussten. Das juristisch wohlbegründete Schreiben aus dem Gesundheitsreferat dürfte wie Watschen für diese Politiker gewirkt haben. Es beleuchtet grell und für die Öffentlichkeit peinlich sichtbar den Mangel an Rechtsverständnis in einer Demokratie und die demokratischen Grenzen ideologischer Politik. Was genau war vorgefallen?
Am 25. September 2020 hatten „Die Linke“ den Stadtrat aufgefordert, „Pro Femina“ in München zu verbieten und die Beratungs- sowie Hilfeangebote des Vereins für Mütter in Konfliktschwangerschaften zu untersagen. Ihre Behauptungen: „Daher sollte es selbstverständlich sein, dass bis zur Abschaffung der Paragraphen 218 und 219 die angebotenen und gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen seriös und absolut professionell durchgeführt werden müssen. Abschließend muss ein Beratungsschein ausgestellt werden, da dieser für die Durchführung eines Abbruches zwingend notwendig ist. (StGB §219 Absatz 2 Satz 2).“ Einen fundierte Begründung für diese Behauptungen blieb DIE LINKE schuldig. Es wäre ähnlich unglaubwürdig, wenn Mercedes künftig nicht mehr mit Stern, sondern mit BMW-Emblem ausgeliefert würde.
Auch weitere Vorwürfe blieben unbelegt stehen: „Pro Femina“ stellt dabei jedoch weder einen Beratungsschein aus noch beraten sie ergebnisoffen oder seriös. Laut Erlebnisberichten von Personen, die in einer durch „Pro Femina“ geleiteten Beratungsstelle waren, setzen diese die Schwangeren* während und nach der Beratung unter Druck, keinen Abbruch vornehmen zu lassen“
Nach Rücksprache mit dem Vorsitzende des Vorstands von Pro Femina e.V., Kristijan Aufiero, scheint man bei DIE LINKE darüber verärgert zu sein, dass der Verein sich peinlich genau an die gesetzlichen Vorgaben hält. So heißt es im sogenannten „Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG“, §5
>>(1) Die (…) Beratung ist ergebnisoffen zu führen. (…) Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, (…) Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
(2) Die Beratung umfaßt: (…)2.(…) erforderliche medizinische, soziale und juristische Information, die Darlegung der Rechtsansprüche (…) der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern;
3.das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen, sowie das Angebot einer Nachbetreuung.“
Frauen, die mit der Überzeugung zur Beratung kommen, sie hätten nur die Option zur Abtreibung, könnten so erkennen, dass eine vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes nicht so zwingend notwendig ist, wie das aus der Umgebung und in weiten Teilen der Gesellschaft vermittelt wird.
Der Antrag der Linken kam im Stadtrat nicht zur Abstimmung, da er keinen konkreten Anlass noch die Zuständigkeit gibt. Im oben erwähnten Gutachten wird ausgeführt:
„Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, müssen in Deutschland in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle ein Beratungsgespräch führen. Daraufhin erhalten sie eine Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB. Ein Abbruch ohne diesen Beratungsnachweis ist strafbar. Pro Femina e.V. ist als Schwangerschaftsberatungsstelle nicht staatlich anerkannt und darf eine Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB somit nicht ausstellen; der Verein erhält keine staatliche Unterstützung.“
Also nichts, was man dem Verein vorwerfen könnte: Jeder darf zu Schwangerschaftskonflikten beraten. Er muss dazu nicht staatlich anerkannt sein. Er darf den sogenannten Beratungsschein nicht ausstellen. Und dann das, was – so ist Aufiero überzeugt – am meisten wurmt: Der Verein ist völlig unabhängig von Staat und Politik, weil er keinerlei öffentlichen Gelder bekommt.
Weiter im Gutachten: „Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn (…) seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung (…) richtet (…). Zuständig für den Vollzug ist bei Vereinen (…), deren Tätigkeiten sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (…).“ Um es erneut auf Deutsch zu sagen: Der Stadtrat München ist nicht zuständig und wäre es selbst dann nicht, wenn der Verein straffällig geworden wäre.
Für Kristijan Aufiero ist dieser Antrag Teil einer Kampagne gegen die Lebensschutzbewegung und zur Abschaffung der Paragraphen 218 und 219 StGB. Damit soll die Tötung ungeborener Kinder der beliebigen Entscheidung von Menschen preisgegeben werden. Aufiero ist sicher, dass mit dieser Niederlage die Abtreibungsbefürworter keineswegs aufgeben. Sie werden ihre Kampagne beständig fortsetzen und gegen den Lebensschutz agieren.
Weitere Informationen zu Pro Femina e. V. finden Sie hier
Bildquelle:
- Baby_5: pixabay