Lebenslange Haft für Polizistenmörder gefordert

Der Hauptangeklagte (m.) im Verhandlungssaal des Landgerichts in Kaiserslautern. Foto: Uwe Anspach/dpa - ACHTUNG: Angeklagter auf Vorgabe seines Anwalts gepixelt

KAISERSLAUTERN – zweifachen Mordes schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern.

Bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt und die Tat habe «Hinrichtungscharakter» gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor, sagte Orthen.

Rund fünf Monate nach Prozessbeginn haben sich für den Oberstaatsanwalt die Vorwürfe der Anklage bestätigt: Der 39-Jährige habe Ende Januar eine junge Polizistin (24) und ihren Kollegen (29) bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle an einer Kreisstraße in der Westpfalz mit Schüssen in den Kopf getötet.

«Die Tötung der Polizisten diente der Verdeckung der gewerbsmäßigen Jagdwilderei», sagte Orthen. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: «Ohne die Tat hätte er das erlegte Wild nicht mehr gewinnbringend verkaufen können», sagte der Oberstaatsanwalt. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Der Nebenangeklagte habe sich wie auch der Hauptangeklagte der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Von einer Strafe sei aber abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, sagte Orthen.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess eingeräumt, den Polizisten getötet zu haben, allerdings habe er aus Notwehr geschossen. Für den Tod der Polizistin hatte er den Nebenangeklagten verantwortlich gemacht, was dieser stets bestritten hatte.

Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. Nach psychiatrischen Gutachten sind beide voll schuldfähig. Das Urteil soll am 30. November fallen.

Bildquelle:

  • Polizistenmord-Prozess: dpa

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