Kinderschänder-Prozesse in NRW: Heute Urteil gegen einen 27-jährigen IT-Techniker aus Münster

ARCHIV - Vor Gericht muss sich ein 27 Jahre alter Mann wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Archiv

MÜNSTER –Im Missbrauchskomplex Münster verkündet das Landgericht in der westfälischen Stadt heute ein weiteres Urteil. Verantworten muss sich ein 27-jähriger Mann aus Aachen wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern an verschiedenen Orten.

Darunter ist auch der Ziehsohn des im Hauptprozess angeklagten IT-Technikers aus Münster. Die Staatsanwaltschaft hatte am vorletzten Prozesstag zehn Jahre und acht Monate Haft für den 27-Jährigen gefordert. Erstmals sprach sich die Anklage in dem Komplex auch für eine anschließende Sicherungsverwahrung aus. Die Verteidigung stellte in ihrem Plädoyer keinen Antrag zur Strafhöhe, lehnte aber die Sicherungsverwahrung ab. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft zu schützen.

Aussagen des 27-Jährigen – auch als Zeuge in einem anderen Prozess – hatten zur Festnahme der Lebensgefährtin des Hauptangeklagten geführt. Der Mutter wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Missbrauch an ihrem eigenen Kind nicht verhindert zu haben. Weitere Prozesse – wie gegen den IT-Techniker, der als Haupttäter gilt, und weitere Angeklagte – sind am Landgericht Münster anhängig. Hier werden Urteile erst im Frühjahr erwartet.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Tatkomplexen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem Jahr 2019 aufgedeckt wurden. Es geht dabei um sexuelle Gewalt an einer Vielzahl von Kindern und um große Netzwerke von Tatverdächtigen.

Der Fall Münster kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex laufen bundesweit Verfahren gegen fast 30 Beschuldigte. Ein Mann aus Schleswig-Holstein ist bereits rechtskräftig verurteilt – zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Er hatte ein Geständnis abgelegt und dem Opfer so eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Zwei Männer aus Hannover wurden zu Haftstrafen von fast acht und knapp über vier Jahren verurteilt. Diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

Bildquelle:

  • Landgericht Münster: dpa

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