von THOMAS PAULWITZ
BERLIN – Annalena Baerbock ist nun Kanzlerkandidatin der Grünen. Wirklich? Ist sie nicht eher Kanzlerinkandidatin? Oder vielleicht gar Kanzlerinnenkandidatin? Hier gehen die Meinungen auseinander. Für den grünen Vizekanzler der Republik Österreich ist Baerbock eine „klimaschützende Kanzlerinkandidatin mit Bodenhaftung.“ Für die linke „taz“ ist sie sogar eine „Kanzlerinnenkandidatin“. Als Robert Habeck noch im Rennen war, schrieb die Zeitung darüber hinaus noch mit Genderdoppelpunkt von einer „Kanzler:innenkandidatur“.
Licht ins Dunkel dieser Begriffsverwirrung sollte eine spontane, nicht repräsentative Twitter-Blitzumfrage der „Deutschen Sprachwelt“ bringen. 59,7 Prozent waren für Baerbock als Kanzlerkandidatin. 19,4 Prozent sahen in ihr eine „Kanzlerinkandidatin“, 16,7 Prozent eine „Kanzlerinnenkandidatin“. Immerhin 4,2 Prozent entschieden sich spaßeshalber für Baerbock als „Kanzlerinkandidat“ – ein Wort, das freilich völlig ungebräuchlich ist.
Grüne wollen „Kanzler*innenamt“
Wie ist es aber richtig? Wer sich an die Sprache des Grundgesetzes hält, für den ist die Sache klar: „Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern“, heißt es in Artikel 62 unmissverständlich. Den Ausdruck „Kanzlerin“ kennt die Verfassung nicht, sondern nur das geschlechterübergreifende generische Maskulinum „Bundeskanzler“. Deswegen arbeitet Angela Merkel auch nicht im „Kanzlerinamt“, sondern im Kanzleramt. Verfassungsgemäß ist sie auch nicht „Bundeskanzlerin“, sondern Bundeskanzler. Demzufolge ist Annalena Baerbock also richtig als „Kanzlerkandidatin“ anzusprechen.
Freilich hat es sich seit Angela Merkels Amtsantritt eingebürgert, von ihr nicht als Bundeskanzler, sondern als „Bundeskanzlerin“ zu sprechen. Das ist völlig in Ordnung so, auch wenn es strenggenommen rechtlich nicht ganz stimmt. Doch Bündnis 90/Die Grünen wollen offenbar noch einen Schritt weitergehen. Zwar spricht die Bundespartei in öffentlichen Verlautbarungen richtig von der „Kanzlerkandidatin“. Diese solle aber ins „Kanzler*innenamt“ einziehen. Mit Baerbocks „Kanzler*inkandidatur“ beginne „ein neues Kapitel für die grüne Partei“, heißt es auf www.gruene.de.
Kommt das „geschlechtergerechtes Grundgesetz“?
Die traditionelle Sprache des Grundgesetzes ist jedoch als Richtschnur bedroht. Im Zusammenhang mit der grünen Aufbruchstimmung erstarken nämlich Forderungen, das Grundgesetz zu gendern. Ermutigt durch die Abschaffung des generischen Maskulinums im Rechtschreib-Duden war die Sprachfeministin Luise Pusch bereits im Januar dieses Jahres vorangegangen. Dem Evangelischen Pressedienst sagte sie damals, mit der Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen wie „Bundeskanzler“ und „Bundespräsident“ verstoße die Verfassung gegen den in ihr selbst verankerten Anspruch auf Gleichberechtigung.
So es ihn denn gäbe, müsste ein sprachlicher Verfassungsschutz gegen den Sprachextremismus Alarm schlagen. Ein „gGG“, ein „geschlechtergerechtes Grundgesetz“, liegt nämlich bereits seit 2013 in der Schublade. Dort lautet der neue Artikel 63: „Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und aus den Bundesministerinnen und Bundesministern.“ Mit der Klarheit, Schlichtheit und Eingängigkeit des Grundgesetz-Textes wäre es dann vorbei. Ob es bei dieser Paarform bleibt oder noch Gendersterne oder -doppelpunkte eingefügt werden sollen, ist noch nicht entschieden.
„Bürger*innenmeister*innen“ und „Steuerinnenzahler“
Renate Künast hat in der grünen Partei den Ton vorgegeben, wie Ämter zu bezeichnen sind. Im September 2019 beantwortete sie auf Twitter die Frage „Ist die richtige Schreibweise für Bürgermeister*in nicht BürgerInnenmeister*in?“ Künast beschied kurz und knapp: „Bürger*innenmeister*in“.
Man kann froh sein, dass Annalena Charlotte Alma Baerbock (ACAB) zuvor noch nie ein Amt mit politischer Verantwortung für die Bürger innegehabt hat. Hätte sie etwa zusammen mit anderen Frauen für die Leitung eines Rathauses kandidiert, so hätte man sie möglicherweise zu den Bürgerinnenmeisterinnenkandidatinnen zählen müssen – oder, besser gegendert, zu den Bürger*innenmeister*innenkandidat*innen beziehungsweise Bürger:innenmeister:innenkandidat:innen.
Dass das generische Maskulinum für Schnellsprecher wie Annalena Baerbock ein Segen sein kann, zeigte die nunmehrige Kanzlerkandidatin selbst. Im Mai 2020 war sie bei Anne Will zu Gast. Als die Moderatorin erstmals die Genderpause in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trug und vom „Bund der Steuerzahler – innen“ sprach, da wollte Baerbock nicht nachstehen und es ihr gleichtun. In ihrer überhasteten Art verstolperte und verhaspelte sie sich jedoch und sprach vom „Bund der Steuer – innen – Zahler“. Glückwünsche dieses Verbands an Baerbock zur „Kanzler – innen – Kandidatur“ sind noch nicht bekannt geworden.
Bildquelle:
- Annalena Baerbock: dpa