In einer halben Stunde zieht der Bundestag uns alle über den Tisch

Die Abgeordneten beschließen gleich unter dem Radar weitere Einschränkungen von Grundrechten für die Zukunft.

von KLAUS KELLE

BERLIN – Der Deutsche Bundestag wird gleich um 21.30 Uhr eine halbe Stunde über das Stiftungsrecht in Deutschland diskutieren und das dann beschließen. Mancher Abgeordnete wird dann schon müde sein, die Hauptstadtjournaille wird bei irgendwelchen hippen Szene-Italienern sitzen. Und niemand schaut mehr genau hin.

Doch das, was da beschlossen werden soll und vermutlich wird ist eine Frechheit den Bürgern gegenüber. Denn dem Entwurf wurde im Huckepack-Verfahren ein weiterer Artikel angehängt. Wenn das beschlossen wird, können zukünftig grundrechtseinschränkende Pandemie-Maßnahmen von der sogenannten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abgeschnitten werden – das heißt: Grundrechtseinschränkungen auch ohne die Ausrufung einer solchen Sondersituation.

So sollen die im Infektionsschutzgesetz geregelten Bestimmungen zur Einreise ohne, dass eine besondere Notlage vom Bundestag festgestellt wurde, erhalten werden können.

Konkret: In den Absätzen 8 und 10 des Paragraphen 36 des Infektionsschutzgesetzes steht, dass für „Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko“ für das Coronavirus ausgesetzt waren, Quarantänepflicht sowie die Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Robert-Koch-Institut verpflichtend ist. Bei einer Einreise muss ein Impfpass oder einer negativer Test vorgelegt werden.

Mit der Novellierung des Stiftungsrechtes gleich wird automatisch auch das Infektionsschutzgesetz so geändert, dass „die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann“, wie es in der Beschlussempfehlung für den Bundestag heißt, die vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz formuliert wurde. Betroffen von dieser Änderung sind dann die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Grundrechtseinschränkungen werden durchgewunken unter dem Deckmantel der Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes. Das ist Realpolitik in Zeiten der Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Bildquelle:

  • Bundestag_Reichstag: pixabay

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.