Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen. Ehen sollen demnach durch Gerichte aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.
Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei einer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung, könne davon abgesehen werden – und auch dann, wenn der minderjährige Gatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen. Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren.
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- Afghanische Bräute: dpa