Haftstrafen um vielfachen Kindesmissbrauch in Schwerin

ARCHIV - Das Landgericht in Schwerin. Foto: Bernd Wüstneck/dpa

SCHWERIN – Im Prozess um einen vielfachen Kindesmissbrauch hat das Schweriner Landgericht Schwerin den 39-jährigen Angeklagten, seine Ehefrau und die Mutter des Kindes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Armin Lessel rief zum Ende des gut viermonatigen Prozesses dem Angeklagten zu: «Ich sage abschließend: Pfui». Der Mann hatte sich laut Urteil über anderthalb Jahre hinweg an dem anfangs elfjährigen Kind auf kaum zu beschreibende Art vergangen.

Mädchen wurde mindestens 46 Mal missbraucht

Und auch der Mutter des Mädchens, die den Missbrauch aktiv unterstützt hatte, hielt der Richter ihr Tun unmissverständlich vor Augen: Sie habe ihr Kind «auf dem Altar der sexuellen Begierden» seines Peinigers geopfert, die eigenen Wünsche nach einer Beziehung über das Wohl der Tochter gestellt und sie so einem regelrechten Martyrium ausgesetzt. Mindestens 46 Mal sei das Mädchen missbraucht worden. Doch sei davon auszugehen, dass es zwischen Januar 2021 und Juli 2022 noch häufiger Opfer von Übergriffen wurde.

Mit dem Strafmaß von zehn Jahren Gefängnis für den Mann wegen schweren Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und der Herstellung von Kinderpornografie blieben die Richter nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Gegen die 37-jährige Mutter verhängten sie neun Jahre und drei Monate Haft, ein Jahr weniger als vom Ankläger gefordert.

Der ebenfalls angeklagten 35-jährigen Ehefrau des Mannes bescheinigte das Gericht für die Tatzeit aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit. Zudem habe sie persönlich zu den Vorwürfen ausgesagt und glaubhaft Reue gezeigt. Noch im Gerichtssaal sagte ihr Verteidiger, dass seine Mandantin das Urteil von sechs Jahren und drei Monaten Haft annehme.

Die beiden anderen Urteile sind noch nichts rechtskräftig. Allerdings hatten der Mann und die Mutter einer Verständigung zum Strafrahmen zugestimmt, die Vorwürfe durch ihre Anwälte einräumen lassen und so dem Mädchen Vernehmungen vor Gericht erspart.

Toxische Dreiecksbeziehung

In der Urteilsbegründung entwarf Lessel das Bild einer toxischen Dreiecksbeziehung, die nach dem Scheitern der Ehe der 37-Jährigen und Eheproblemen des verurteilten Paares zustande kam. Demnach waren alle drei anfangs Nachbarn in einem Ort in Westmecklenburg und lebten dann zeitweise unter einem Dach, wobei der Mann sexuelle Beziehungen zu beiden Frauen unterhalten haben soll.

Um den Missbrauch des Kindes zu rechtfertigen, habe er die Frauen mit einer Bedrohungslüge unter Druck gesetzt und so auch die Einbeziehung der damals Elfjährigen erwirkt. Eine japanische Mafia-Organisation habe ihn und andere Familienmitglieder mit dem Tod bedroht, falls er keine Kinderpornografie schicke, beschrieb der Richter das Lügenkonstrukt. Die per SMS eingetroffenen Forderungen habe der Mann selbst verfasst. Mit diesem «perfiden und erlogenen System» sei er bei den Frauen auf «grenzenlose Naivität und Dummheit» gestoßen und habe sich so seine sexuellen und materiellen Wünsche erfüllen lassen, erklärte Lessel.

Zuerst seien Nacktaufnahmen von dem Mädchen gefordert und von den Frauen auch angefertigt und verschickt worden, dann auch Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen an dem Kind. Und schließlich habe sich der Mann selbst an dem Mädchen auf unterschiedlichste Weise vergangen und von den Frauen davon Aufnahmen anfertigen lassen. Die Mutter habe die Szenen zum Teil auch noch kommentiert. Laut Lessel gab es im Verlaufe des Prozesses für die Richter «viele Momente, die von Zweifel und Fassungslosigkeit geprägt waren».

Bildquelle:

  • Landgericht: dpa

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