Gericht verbietet einstweilig Plakate «Hängt die Grünen»

Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei Der Dritte Weg hängt in Zwickau über einem Plakat der Grünen (Archivbild). Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung

MÜNCHEN – Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan «Hängt die Grünen!» verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden….

Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten sichtbar.
Einloggen Jetzt registrieren

Bildquelle:

  • Wahlplakate: dpa

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende

Jetzt spenden (per PayPal)

Jetzt abonnieren