Gericht entscheidet über Rekordentschädigung für Helmut Kohl

Bücher mit dem Titel «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle» liegen auf einem Stapel. Foto: Britta Pedersen

Köln – Auf fünf Millionen Euro Schadenersatz lautet die Forderung in einem Klageverfahren des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen den Buchautor Heribert Schwan. Heute will das Landgericht Köln über die Rekordforderung entscheiden.

Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400 000 Euro.

Der 87 Jahre alte Kohl verlangt die Entschädigung, weil Schwan eigenmächtig pikante Zitate von ihm in einem Buch veröffentlicht hat. Das Landgericht Köln hat bereits deutlich gemacht, dass es einen Anspruch des früheren Kanzlers (1982-1998) sieht. Zu der geforderten Millionensumme hat sich das Gericht bisher allerdings nie geäußert.

In dem Verfahren geht es um das Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» von Heribert Schwan und Tilman Jens. Die beiden Autoren veröffentlichten darin Zitate aus Gesprächen, die Schwan vor vielen Jahren mit Kohl als Ghostwriter seiner Memoiren geführt hatte. Kohl bestreitet nicht, dass er die Äußerungen so getätigt hat, er betont aber, dass sie vertraulich und auf keinen Fall zur Veröffentlichung bestimmt gewesen seien.

Bildquelle:

  • „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“: dpa

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