KÖLN – Im Verfahren um die Todeserklärung des bei einer Skitour in den Schweizer Alpen verschollenen Chefs der Tengelmann-Handelsgruppe, Karl-Erivan Haub, läuft eine wichtige Frist ab.
Wenn bis zu diesem Dienstag (22. Juni) um Mitternacht keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgericht Köln eingeht, wird der Milliardär rechtskräftig für tot erklärt.
Karl-Ervian Haub, einer der reichsten Deutschen, war am 7. April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass der damals 58-Jährige am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. Aus dem Familienkreis war im Oktober vergangenen Jahres der Antrag gestellt worden, Karl-Erivan Haub für tot zu erklären.
Das Kölner Amtsgericht hatte Haub im Mai für tot erklärt. In den vergangenen Monaten hatte es Medienberichte über Zweifel am Tod des erfahrenen Skiläufers gegeben. Das Gericht hält sie aber nicht für belegbar. Solche Vermutungen fußten «auf Möglichkeiten, Vermutungen und nicht prüfbaren Unterlagen», stellte das Gericht fest. Sie seien nicht ausreichend, «die ernstlichen Zweifel am Fortleben des Verschollenen zu beseitigen».
Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde möglich. Sie kann nach Angaben des Gerichts allerdings nur einlegen, wer an der Aufhebung der Todeserklärung oder an der Berichtigung des Zeitpunktes des Todes ein rechtliches Interesse hat.
In der Unternehmensgruppe Tengelmann hatte nach dem Verschwinden von Karl-Erivan Haub dessen jüngerer Bruder Christian die alleinige Geschäftsführung übernommen. Doch schwelte seitdem ein Familienstreit um die Neuverteilung der Macht in dem milliardenschweren Handelskonzern, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören.
Bislang gehörte der Familienkonzern jeweils zu gut einem Drittel Karl-Erivan Haub und dem gegenwärtigen Chef Christian Haub. Die restlichen Anteile besitzt der dritte Bruder Georg Haub. Der Antrag auf Todeserklärung war von der Ehefrau des Verschwundenen, Katrin Haub, zunächst scharf kritisiert worden. Anfang 2021 änderte sie überraschend ihre Meinung und schloss sich zusammen mit ihren Kindern dem Antrag an. Im April erklärten sich die Erben von Karl-Erivan Haub schließlich bereit, ihre Anteile an der Tengelmann Warenhandels-KG an Christian Haub zu verkaufen, wie die Anwälte beider Seiten mitgeteilt hatten.
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- Karl-Erivan Haub: dpa