KARLSRUHE – Erfolg für die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry Foto): Der Bundesgerichtshof hob gestern eine frühere Verurteilung der Politikerin wegen fahrlässiger Falschaussage auf und sprach sie von allen Vorwürfen frei.
Das Landgericht Dresden hatte die 44 Jahre im April des vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Angeblich habe sie vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags unter Eid falsch ausgesagt.
Der BGH urteilte, Petry habe sich „nicht wegen fahrlässigen Falscheids strafbar gemacht, da sie als Vertreterin der am Wahlprüfungsverfahren beteiligten AfD-Fraktion von der Zeugenrolle ausgeschlossen“ war. Das sächsische Wahlprüfungsgesetz sehe zwar eine Vereidigung von Zeugen durch den Wahlprüfungsausschuss vor. Das gelte aber nicht, wenn sie in dem Verfahren beteiligt sind. Die Zeugenvernehmung unter Eid sei somit unzulässig gewesen.
Frauke Petry ist heute fraktionslose Abgeordnete im Deutschen Bundestag, nachdem sie die AfD nach der Bundestagswahl verlassen hatte.
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