Kiel – Im Prozess um den Feuertod einer 38-Jährigen in Kiel will das Kieler Landgericht heute das Urteil verkünden. Der 41-jährige Ehemann der Toten muss sich wegen heimtückischen und grausamen Mordes verantworten – begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit.
Wegen einer schweren Wahnerkrankung kann er nicht bestraft werden. Laut Gutachten ist er aber weiterhin gefährlich. Die Staatsanwältin beantragt daher in dem Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie. Der Verteidiger verzichtete auf einen eigenen Antrag.
Der 41-Jährige hatte gestanden, seine Frau am 7. Dezember 2016 in Kiel-Kronshagen auf offener Straße mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Er habe ihr eine Lektion erteilen wollen. Die Mutter zweier kleiner Kinder starb qualvoll. Opfer und Täter stammen beide aus dem westafrikanischen Togo, lernten sich aber erst in Deutschland kennen. Er ist bereits vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie. (dpa)
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- Justizbeamter: dpa