Exorzismus-Prozess: Nur Hauptangeklagte muss in Haft

Der Schwurgerichtssaal 165 des Frankfurter Landgerichts: Hier wurde der Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung verhandelt. Foto: Boris Roessler

Frankfurt – Im Prozess um eine Teufelsaustreibung mit tödlichem Ende hat das Landgericht Frankfurt die 44 Jahre alte Cousine des Opfers zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht verhängte die Strafe wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die vier mitangeklagten Mitglieder einer südkoreanischen Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen anderthalb Jahren und zwei Jahren

Bildquelle:

  • Landgericht: dpa

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