BERLIN – Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein warnt, dass Karlsruhe „einzelne, problematische Bestimmungen“ des heute im Bundestag debattierten neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) kippen könnte. „Ich halte es für möglich, daß etwa der in der Neufassung des IfSG enthaltene Punkt, regelmäßige Corona-Tests in Schulen zur Voraussetzung für Präsenzunterricht zu machen und Verbot des Unterrichts im Fall einer Sieben-Tage-Inzidenz größer als 165, in Karlsruhe scheitert. Denn das greift tief in die Kulturhoheit der Länder ein!“, sagte Klein im Gespräch mit der Wochenzeitung „Junge Freiheit“.
Das Grundgesetz schütze nicht nur „die Bürger, deren Gesundheit auf dem Spiel steht, sondern auch jene, die ein Gewerbe betreiben. Gastronomie und andere Gewerbe können nicht – auch nicht zum Schutz vor Corona – beliebig lange geschlossen werden, sondern nur solange das verhältnismäßig ist“, so Klein. Der Staat habe dabei zwar einen Beurteilungsspielraum, der „Ruin ganzer Branchen“ sei aber „wohl kaum“ verhältnismäßig.
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