FULDA – Vor dem Landgericht Fulda hat am Mittwoch der Prozess gegen einen ehemaligen Grundschulleiter wegen des Vorwurfs des mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs begonnen. Der 47-jährige Mann aus Osthessen soll nachts sexuelle Übergriffe auf schlafende Kinder und Jugendliche bei mehreren Freizeiten sowie einer Klassenfahrt begangen haben.
Insgesamt legt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ihm 64-fachen Missbrauch von Kindern zur Last sowie 35 Fälle, in denen er sich an Jugendlichen vergangen haben soll. Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht es um bis zu 20 mögliche Opfer, die alle männlich und zur Tatzeit noch minderjährig gewesen seien. Der Mann soll zudem Missbrauchsabbildungen besessen und verbreitet haben. Die Taten sollen sich über einen Zeitraum von 1998 bis 2021 erstreckt haben.
Laut Generalstaatsanwaltschaft soll der pensionierte Ex-Lehrer die Freizeiten teils selbst organisiert haben. Wiederholt soll er nachts in die Zimmer der schlafenden Jungen gegangen, ihre Genitalien berührt und daran manipuliert haben. In mehreren Fällen soll er auch Oralverkehr an ihnen ausgeübt haben. Die Taten habe er mit seinem Handy gefilmt.
Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft
Die jüngsten Opfer sollen etwa zwischen sieben und neun Jahre alt gewesen sein. Auch beim Schwimmunterricht soll er in den Umkleideräumen nackte Kinder gefilmt und dabei auf ihre Genitalien fokussiert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, kinderpornografische Bilder und Videos auf Datenträgern besessen zu haben. Zum Schutz der Opfer wurde die Anklageschrift nur zu einem kleineren Teil und anonymisiert verlesen und die Öffentlichkeit danach zunächst von der Verhandlung ausgeschlossen.
Die Verteidigerin des Mannes hatte vor Prozessbeginn ein Teilgeständnis ihres Mandanten angekündigt, der bereits seit gut einem Jahr in Untersuchungshaft ist. Von den insgesamt 114 angeklagten Taten werde der Mann 32 voraussichtlich bestreiten und die übrigen einräumen, sagte Rechtsanwältin Lisa Vogeler. Auslöser der Ermittlungen gegen den Mann war ein Hinweis aus den USA, durch den er in Verdacht geraten war, kinderpornografisches Material zu besitzen. Bei der Auswertung von Daten nach einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes habe sich dann der Hinweis «auf tatsächlichen sexuellen Missbrauch» ergeben, sagte der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Sebastian Zwiebel.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren – «und auch hätte die Kammer für den Fall der Verurteilung zu prüfen, ob gegen den Angeklagten die Sicherungsverwahrung anzuordnen ist», sagte der Gerichtssprecher. Bisher sind fast 40 Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt.
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- Prozessbeginn in Fulda: dpa