von THOMAS BRÜGMANN
BERLIN – Vor fast 40 Jahren, in 1983, sollte in der damaligen Bundesrepublik eine groß angelegte Volkszählung stattfinden. Doch bereits in deren Vorfeld kam es zu immer zahlreicheren Protesten. Es waren die weit in unser privates Lebensumfeld hineinreichenden Fragen, die den Widerstand von immer mehr Menschen regten. Der Staat hat kein Recht, seine Bürger über private Angelegenheiten auszufragen, hieß es damals.
Die Proteste nahmen zu – nicht zuletzt auch wegen der medialen Unterstützung – und das schließlich angerufene Bundesverfassungsgericht stand damals auf der Seite der besorgten Bürger. Das ganze Volkszählungsvorhaben musste schließlich eingestampft werden; bis hin zu den bereits gedruckten Fragebögen, die wieder vernichtet wurden. In 1987 kam es dann in einem zweiten Anlauf tatsächlich zu einer Volkszählung, bei der die Datenerhebung allerdings gegenüber der für 1983 geplanten Form deutlich eingeschränkt war. Und dennoch kam es wieder zu Protesten, die auch von großen Teilen der schon damals „großen“ Medien unterstützt wurden.
Auf diese Zeit gehen auch die heute noch auf dem Papier stehenden informellen Bürgerrechte zurück. Das Verfassungsgericht prägte damals die heute oft wie hohl wirkenden Grundsätze der informellen Selbstbestimmung und der daraus resultierenden, damals auch den Staat bindenden Datenschutzbestimmungen.
Aktuell läuft nun wieder eine Volkszählung, bei der alle Immobilieneigentümer und die Angehörigen einer darüber hinaus ausgewählten Stichprobe auskunftspflichtig sind. Wer nicht antworten möchte, muss mit Zwangsgeldern in vierstelliger Höhe rechnen, die auch mehrfach verhängt werden können. Das Medienecho ist gering und Proteste kritischer Stimmen werden nach Kräften „überhört“. Es gibt noch keinen Aufschrei und an Massenproteste wie 1983 ist nicht zu denken. Die seltenen Pressestimmen befassen sich nicht mit den Risiken, die mit jeder massenhaften Datenerhebung verbunden sind, sondern fast ausschließlich mit deren angeblich statistischem Nutzen.
Auch das Bundesverfassungsgericht wurde bisher nicht angerufen. Spötter halten dies auch für zwecklos, weil dessen Richter ja in den letzten Jahren durch verschiedene Urteile auf sich aufmerksam machten, bei denen die Sorgen der klagenden Bürger eher als gering eingeschätzt schienen. Dass der derzeitige Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth vorher für einige Jahre als Abgeordneter einer großen Partei dem Bundestag angehört hatte, hat damit selbstverständlich nichts zu tun – oder etwa doch…? Der Datensammelwut unseres Staates dürfte deshalb diesmal kein Riegel vorgeschoben werden. Mit der Vollerhebung im Immobilienbereich können u.a. wichtige Grundlagen-Daten für einen eventuellen Lastenausgleich zur weiteren Finanzierung unseres von ganzen Politiker-Generationen ruinierten Gemeinsystems geschaffen werden. Weitere dafür wichtige Daten sollen im Übrigen im Rahmen eines ebenfalls EU-weiten „Vermögensregisters“ – das bisher den Immobilienbereich aussparte – bereitgehalten wer-den…
Und es dürfte noch schlimmer kommen, wie weitere Vorhaben seitens der Europäischen Union zeigen. Zu denken ist hier z. B. an die sogenannte „Chat-Kontrolle“, der die gesamte Internet-Kommunikation aller Bürger unterzogen werden soll. Offiziell wird zur Begründung auf das gewiss hehre Vorhaben einer verstärkten Bekämpfung der Kinder-Pornographie verwiesen. Dumm ist nur, dass gerade der Kinderschutzbund einen derartigen Schritt für wenig hilfreich hält. Denn strafbewehrte Kinder-Pornographie-Inhalte würden schließlich meistens über das sogenannte „Darknet“ verbreitet, das sich einer derartigen Überwachung wieder einmal entziehen dürfte. Es wird wohl bei der Überwachung ansonsten „braver“ Bürger bleiben, die sich erdreisten, über die sie beherrschenden Politiker auch einmal zu schimpfen.
Für die fernere Zukunft nicht auszuschließen ist darüber hinaus die Einführung eines Sozialkredit-Systems, wie es teilweise bereits in China praktiziert wird. Ein im Sinne des Staates unbotmäßiges Verhalten kann dabei mit dem zeitweisen oder völligen Entzug normaler Bürgerrechte bestraft werden. Schon eine harmlose Kritik am Staatssystem oder dessen Vertretern könnte dann Reisebeschränkungen oder eine zeitweise Sperrung z.B. der Kreditkarten zur Folge haben. In einer von offizieller Seite schon jetzt angestrebten bargeldlosen Gesellschaft hätte vor allem Letzteres einschneidende Folgen für die Betroffenen. Ein erstes und natürlich noch vergleichsweise harmloses Pilotprojekt wird es schon bald im italienischen Bologna geben, wo bis zum Jahr 2030 ein Überwachungs- und Belohnungssystem für angeblich „umweltbewusstes“ Verhalten eingeführt werden soll.
Im Gegensatz zum Jahr 1983 halten Bürger und Medien still. Nach zwei Jahren Corona-Einschränkungen ist die Freude über wiedergewonnene „Freiheiten“, die den Bürgern eigentlich gar nicht genommen werden dürfen, wohl zu groß. Die Menschen flanieren wieder über die Straßen, gehen essen, machen Urlaub und scheinen vieles Andere um sich herum gar nicht wahrzunehmen. Das alles sei jedem wohlgegönnt – doch wenn es jetzt nicht bald zu erheblichen Widerständen seitens der Bevölkerung kommt, drohen uns allen massive Freiheitsbeschränkungen. Wir sollten wachsam bleiben!
Dipl. Ök. Thomas Brügmann ist Herausgeber des Informationsdienstes „Vertrauliche Mitteilungen“ und Präsident des Bundes der Selbständigen, Landesverband Nordrhein-Westfalen, sowie der Bundesvereinigung mittelständischer Unternehmer
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