Erstmals „Reichsbürgerin“ aus dem Polizeidienst entlassen

ARCHIV - In einem Zivilverfahren hatte die jetzt entlassene Beamtin aus Niedersachsen den Ausweis einer Richterin nicht anerkannt - ein Verhalten, das zu den Thesen von Reichsbürgern passt. (Symbolbild) Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich/dpa

BRAUNSCHWEIG/LÜNEBURG – Für das Teilen von Thesen sogenannter Reichsbürger verliert erstmals in Niedersachsen eine Polizistin ihren Job.

Der Senat für Disziplinarrecht habe im April zum ersten Mal entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als härtestes Mittel gerechtfertigt sei, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg(Az.:3 LD 1/20).

Die Polizeidirektion Braunschweig bestätigte, dass die Frau mit Rechtskraft des OVG-Urteils aus dem Polizeidienst entlassen wird. Zunächst hatte der NDR über die Konsequenzen des gravierenden Dienstvergehens berichtet.

Demnach fiel die Frau auf, weil sie als Bürgerin des «Königreichs Preußen» einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Zudem stellte sie bei einem zivilrechtlichen Prozess die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage und erkannte den Ausweis einer Richterin nicht an – jeweils ein Verhalten, das zu den Thesen von Reichsbürgern passt, wie der Gerichtssprecher sagte.

Bildquelle:

  • Polizei Niedersachsen: dpa

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