MÜNCHEN – Im Münchner Wolfsmasken-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Das teilte ein Gerichtssprecher nach den nicht-öffentlichen Plädoyers mit. Der Angeklagte hat zugegeben, sich mit einer Wolfsmaske getarnt und ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage hatte er der damals Elfjährigen…
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- Wolfsmasken-Prozess: dpa