„Enterbt uns doch endlich?!“

von MICHAEL STING

MÜNCHEN – Wenn Sie mit Bekannten reden, warum Sie hart arbeiten, dann haben Sie bestimmt schon einmal die Antwort erhalten: „Damit es meinen Kindern einmal besser geht.“ Ich denke, dass jeder in diesem Moment antworten wird: „Ja, das kann ich gut verstehen.“

Und ich frage mich, warum es überhaupt eine Erbschaftssteuer gibt.

Denn für das Erbe wurden in der Regel bereits Steuern wie Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer und Grunderwerbsteuer entrichtet. De Facto sprechen wir über eine Vermögenssteuer, die zum Zeitpunkt des Todes fällig wird. Man könnte es auch ganz makaber „Todessteuer“ nennen.

Und das Erbe ist in diesem Fall der kleine Topfen auf dem heißen Stein, der den Verlust eines Familienmitglieds minimal kompensiert.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, habe ich im „Focus“ deinen en Artikel über das neue Buch von Yannick Haan mit dem Titel „Enterbt uns doch endlich“ gelesen. Und der hat es in sich.

Haan sagt: „Die Erbsummen steigen immer weiter und werden immer ungleicher verteilt – was dazu führt, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht. Deutschland steht derzeit auf dem weltweit dritten Platz als Standort für Superreiche. Unter diesen sind in vielen Fällen Angehörige von Familienunternehmen zu finden, deren Vermögen von Generation zu Generation weitergereicht wird. Unter den Vermögenden in Deutschland sind überdurchschnittlich viele mit hohen Erbschaften.“

Und Haan hat noch mehr zu sagen:

„Wenn ich drei Wohnungen erbe, läuft das unter Privatbesitz, und ich muss Erbschaftssteuern zahlen. Erbe ich 300 Wohnungen, gilt das vor dem Finanzamt fast automatisch als Betriebseigentum. Dieses ist von der Erbschaftssteuer weitgehend befreit. Ähnliche Ausnahmen gibt es viele. Ich bin fast sicher: Wäre das bekannter, würden Meinungsumfragen anders ausfallen.“

Bei der o.g Meinungsumfrage bezieht sich Herr Haan auf eine Umfrage des britischen Meinungsforschungsinstituts YouGov, wonach 70 Prozent der Deutschen die Besteuerung von Erbschaften unfair finden.
Zunächst einmal. Wenn mehr als zwei Drittel der Deutschen eine vernünftige Meinung vertreten, dann sollte man sich selbst für einen kurzen Moment fragen, ob man mit seiner Einschätzung nicht doch falsch liegt. Oder wie man bei der Bundeswehr zu sagen pflegt: „Was machen Sie richtig, was alle anderen falsch machen?“

Aber gut, ihm steht es natürlich frei, diese Meinung zu vertreten. Dann mal zu den Fakten.

Ich habe in meinem Artikel „Wenn Sie vor dem Erben erstmal einen Kredit aufnehmen müssen“ am 20. November bei TheGermanz auf die Problematik der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 verwiesen, die ab Januar in Kraft tritt. Danach wird sich das Erben und Verschenken ab 2023 ohnehin massiv verteuern, da von diesem Moment an alle Immobilien am sogenannten „gemeinen Wert“, also den aktuellen Marktwert bewertet werden müssen. Dadurch werden viele Erben finanziell überfordert sein, wenn Sie das Erbe antreten und müssen die geerbten Immobilien im schlimmsten Fall verkaufen.

Und Herr Haan vertritt ernsthaft die Meinung, dass dadurch die Schere zwischen Arm und Reich reduziert wird? Na dann viel Glück!

Durch die Besteuerung wachsen Schere und sozialer Unfriede nur weiter. Auch die Argumentation mit der Unterscheidung mit drei Immobilien privat oder 300 Wohnungen als Betrieb ist auf Sand gebaut. Eine Firma kann der private Bürger jederzeit gründen und seine Wohnungen in das Firmenvermögen übertragen. Ich bin kein Steuerberater, daher werde ich zu dem Punkt keine Stellung beziehen. Aber ich kenne mich sehr gut mit Wirtschaft und Immobilien aus und kann Ihnen ganz klar sagen, dass da mal nicht nur 300 Wohnungen stehen und man leicht reich wird durch die Vermietung.

Die Gebäude müssen in Stand gehalten und verwaltet werden. Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung, dass die Mieter im Winter nicht frieren, wenn die Heizung ausfällt. Oder sind für die Gesundheit verantwortlich, Stichwort: Salmonellen. Die Verantwortung, die damit verbunden ist, wird gerne ignoriert.

Die Krönung des Artikels ist die Frage, welche Vorschläge Herr Haan empfehlen würde zum Thema Erben:

„Ich plädiere für die Einführung eines Grund-Erbes, das durch eine erhöhte Erbschaftssteuer möglich wäre. Die Idee ist einfach: Mit 18 Jahren erbt jeder 20.000 Euro vom Staat. Das Geld kann für ein Studium, eine Ausbildung, Investitionen oder Ähnliches ausgegeben werden. Es steht jedem zur Verfügung, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.“

Zunächst einmal kann man von einem Staat nichts erben. Denn ein Staat selbst kann nichts erwirtschaften, das können nur seine Bürger. Und warum soll nur der 18-Jährige von morgen 20.000 Euro bekommen, die ich selbst nie erhalten habe. Ich verweise mal kurz auf Artikel 3 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das betrifft meiner Auffassung nach auch den Altersunterschied.

Nebenbei bemerkt, würde diese Zahlung die ohnehin hohe Inflation von zehn prozent nochmal extrem befeuern. Was mich aber am meisten daran verärgert: Erben erfolgt auf der Basis von Leistungen, in der Regel denen eines Familienmitgliedes. Hier erhalten wieder Menschen eine Belohnung, ohne dafür die Leistung erbracht zu haben. Und jeder sollte letztendlich selbst entscheiden, wem er was vererbt.

Bildquelle:

  • Erbschaftssteuer: imago

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