von KLAUS KELLE
HEIDELBERG/MANNHEIM – Am Sonntagabend gegen 20 Uhr meldet ein Anrufer bei der Polizei in Mannheim, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die behaupte, verfolgt zu werden. Über diese Frau rätselt derzeit ganz Deutschland, denn es ist die Heidelsberger Rechtsanwältin Beate Bahner, gegen die wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermittelt wird.
Die Polizisten, die Bahners Identität überprüfen, stellen fest, dass sie einen „sehr verwirrten Eindruck“ macht, berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“. Die Beamten beschließen, medizinische Hilfe hinzuzuziehen. Als sie Frau Bahner festhalten, tritt sie einen der Beamten mehrfach.
Und dann wird die Geschichte unübersichtlich. Der offizielle Verlauf besagt, dass Bahner in die Psychiatrie der Uniklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen wurde. Tatsächlich gibt es eine Audio-Veröffentlichung im Internet, möglicherweise aus einem Telefonet, möglichgerweise aber auch aufgenommen von Frau Bahner – aber wie, wenn Sie sich in psychiatrischer Obhut befindet und nach eigenen Angaben „schwer misshandelt“ wird? Würde man – „der Staat“ – zulassen, dass Frau Bahner aus der Psychiatrie ein Zehn-Minuten-Audio aufnehmen und verbreiten kann? Im Krankenhaus, so behauptet die Anwältin, seien bei der Aufnahme in die Abteilung zwar Polizei und Pflegekräfte zugegen waren, aber die Ärztin erst mit Verspätung hinzukam, da sie noch „Anweisungen aus Amerika“ abwarten musste. Und obwohl sie angeblich „schwer misshandelt“ wird, bedankt sich Bahner im audio an anderer Stelle bei den Mitarbeitern auf der Station, die alle überaus freundlich mit ihr umgingen. Ja, was denn nun?
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg verbreitet gestern zum Vorgang eine Pressemitteilung. Darin wird klargestellt, dass gegen Bahner wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln werde.
Sie habe über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen und auch dazu, sich am Ostersamstag zu einer Demonstration zu versammeln
In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es dann weiter über Beate Bahner:
„Sie (die Staatsanwaltschaft) hält fest, dass im Rahmen des geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der in einer psychiatrischen Klinik, noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.“
Und in anderem „Rahmen“?
Der investigative Journalist Boris Reitschuster aus Berlin lässt die Erklärung nicht einfach so stehen. Auf seinem Blog beschreibt er die schrillen Vorwürfe Bahners, die von „Tyrannei“ und einem weltweiten „Fake“ mit dem Corona-Virus spricht und die Maßnahmen der Regierung gegen die Erkrankung als Verschwörung anprangert. Sie selbst werde von dunklen Mächten, ja Killern verfolgt und vergleicht die aktuelle Situation mit „Hitler, Stalin und Mao“. Alles starker Tobak, aber Reitschruster schreibt weiter:
„Man kann die Ansichten der Anwältin explizit ablehnen und als extrem und haltlos verurteilen. Man kann auch die These verfechten, dass sie in der Situation in der Garage wirklich in unbegründete Panik geraten ist, oder, weiter noch, dass sie generell mit ihren Nerven am Ende ist und die Fassung verloren hat. Aber dennoch muss man sich zwingend die Frage stellen, ob diese Ansichten und ihr Verhalten eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie rechtfertigen.“
Der Rechtsanwalt Frank Hannig ging auf dieses Thema in einem aktuellen Interview auf Peter Webers Meinungsportal HALLO MEINUNG ein. Natürlich müsse der Staat das Recht haben, dagegen vorzugehen, wenn öffentlich zu Rechtsverstößen aufgerufen werde. Und wenn eine „erhebliche Selbstgefährdung“ bei der Anwältin bestehe, könne diese auch in die Psychiatrie eingewiesen werden, aber nur unter regelmäßiger Beobachtung durch einen Richter und nur, bis sich die Lage stabilisiert habe, Peter Weber sagte zu, den Fall Bahner weiter intensiv im Auge zu behalten auch mit eigenen Rechtsanwälten. Man werde sich weiter darum bemühen, auch mit Frau Bahner selbst zu sprechen. Weber weiter: „Wir verharmlosen nichts, können aber nur auf der Basis gesicherter Erkenntnisse handeln. Wenn es ernste Hinweise auf Ungerechtiglkeiten gibt, sind wir da.“
Bleibt zum Schluss die interessanteste Frage: Wo ist Frau Bahner eigentlich derzeit?
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Bildquelle:
- Beate_Bahner: screenshot bahner homepage